Schlagwort-Archive: Banklizenz

ESM verstößt gegen Gesetz und EU-Verträge

ESM verstößt gegen Gesetz und EU-Verträge

Im Extremfall könnte der Euro-Rettungsschirm Deutschland 700 Milliarden Euro kosten. Wird das Bundesverfassungsgericht den Mut aufbringen, die Verfassung und die Bürger vor der Politik zu schützen?
Bewertung von Gunnar Beck [Der Autor lehrt EU-Recht an der University of London, arbeitet dort als Barrister und ist ehemaliger Rechtsberater im EU-Ausschuss des House of Commons]
Welt-online

„Bundestag gab Euro-Rettern Blankoscheck“

„Bundestag gab Euro-Rettern Blankoscheck“

Vollmundig wendet sich Berlin gegen eine Banklizenz für den Euro-Rettungsschirm. Dabei hat das Parlament längst einen Freibrief zum Gelddrucken ausgestellt, belegt ein Gutachten. Nun sind die Verfassungsrichter gefragt.
Konkret geht es um die Frage, ob der der ESM-Vertrag eine Refinanzierung des ESM über die Europäische Zentralbank (EZB) wie bei einer Bank erlaubt? Und wenn ja, ob die EZB dies auch dürfte?
Die Frage ist heikel, denn von einem ESM mit einer quasi Bank-Lizenz war im Zuge des Ratifizierungsverfahrens nie die Rede gewesen. Die Antwort ist auch pikant. Sie lautet: Ja. Zu diesem ersten Ergebnis kommt der Staats-, Europa- und Finanzrechtler Hanno Kube von der Universität Mainz in einem vom Familienunternehmer-Verband in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten.
Handelsblatt – 29.08.2012, 13:19 – Kommentare
Refinanzierung des ESM bei der EZB – Welche Grenzen setzt das Recht?
Rechtsgutachten von Prof. Dr. Hanno Kobe im Vorfeld der BVerfG-Entscheidung am 12. September 2012
PDF – 21 Seiten

Euro-Rettung: Faymann verärgert mit Interview Berlin

Euro-Rettung: Faymann verärgert mit Interview Berlin

Die Kritik von SP-Bundeskanzler Werner Faymann am Kurs seiner deutschen Amtskollegin Angela Merkel lässt in Deutschland die Wogen hochgehen. Faymann hatte sich im Sonntags-„Kurier“ dafür ausgesprochen, den Euro-Rettungsfonds ESM aufzustocken und diesem auch eine Bankenlizenz zu geben, damit er unbegrenzt Kredite bei der EZB aufnehmen könne. Zur deutschen Ablehnung in dieser Frage meinte Faymann, Kanzlerin Merkel habe „oft schon Diskussionen damit begonnen, dass sie sich etwas nicht vorstellen kann. Und zum Schluss waren ihr der Euro und Europa wichtig genug“.

06.08.2012 | 10:20 |   (DiePresse.com)

Ergänzungen und Erweiterungen zur Verfassungsbeschwerde vom 06.07.2012 – Beschwerdeführer: Dr. iur. Wolfgang Philipp – Seite 5/7

Ergänzungen und Erweiterungen zur Verfassungsbeschwerde vom 06.07.2012
Beschwerdeführer: Dr. iur. Wolfgang Philipp
Seite 5/7

Interessen verpflichtet ist, die den deutschen Interessen zuwiderlaufen oder zuwiderlaufen könnten.

c)  Nach neuesten aber noch nicht vertraglich festgelegten Bestrebungen soll der ESM eine Banklizenz erhalten und auf diese Weise unbegrenzte Mittel dadurch zur Verfügung haben, dass er sich bei der Europäischen Zentralbank refinanziert. Unabhängig von der rechtlichen und wirtschaftlichen Betrachtung dieser Be­strebung muss man sich auch hier vor Augen halten was es bedeutet, wenn sämtliche Finanzminister der Mitgliedsstaaten der Euro-Gruppe den Gouverneurs­rat bilden und auf diese Weise als Politiker unbeschränkten Zugriff auf das Geld haben.

d)  Möglicherweise verstößt die mit den Pflichten eines Bundesministers unvereinbare Ämterkumulation auch gegen Art. 66 des Grundgesetzes. Danach dürfen Bundes­minister u.a. kein anderes Besoldungsamt und keinen Beruf ausüben und auch nicht ohne Zustimmung des Bundestages dem Aufsichtsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören. Es ist nicht bekannt, ob die Gouverneure für ihre Tätigkeit eine Bezahlung erhalten. Außerdem vertritt ‑ wie schon in der Verfassungsbeschwerde näher ausgeführt worden ist ‑ die Bundesregierung selbst im Zusammenhang mit der Frage, ob die von Deutschland übernommene Einzah­lungsverpflichtung von rund 190 Mrd. € als Schuld im Haushalt auszuweisen ist, die Auffassung, der Beitritt zu dem ESM stehe dem Erwerb einer Beteiligung (z.B. an einem auf Erwerb gerichteten Unternehmen) gleich. Bei dieser Betrach­tungsweise wäre die Inkompatibilität eindeutig. Auf jeden Fall versucht das Grund­gesetz, solche Interessenkollisionen möglichst zu vermeiden, was bei der verfas­sungsrechtlichen Beurteilung von Bedeutung sein dürfte.

e)  Schon in der Bibel steht, dass niemand zwei Herren dienen kann. Nach der Grund­regel des § 181 BGB kann ein Vertreter im Namen des Vertretenen einerseits mit sich selbst im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen. Das gilt nur dann nicht, wenn ihm dies eigens gestattet ist oder nur eine Verbindlichkeit erfüllt werden muss. Es kann aber nicht sein, dass der Deutsche Bundestag den Bundesfinanzminister insbesondere auch in Haushalts­fragen das Selbstkontrahieren erlaubt und dadurch das Haushaltsrecht des Bundestages leer laufen lässt.

         Das Bundesverfassungsgericht wird hiermit gebeten, auch diesen Gesichtspunkt aufzugreifen und festzustellen, dass die Installation eines derartigen Interessen­konflikts des Bundesfinanzministers als Mitglied des Kabinetts sach‑ und rechts­staatswidrig ist. Die Bf können dies auch rügen, weil dieser installierte Interessen-

© by Herrn RA Dr. iur. Wolfgang Philipp – Veröffentlichung und Weiterverwendung dieses Dokuments erfolgt im Auftrag von Herrn Dr. Wolfgang Philipp.
Zitate aus diesem Dokument – auch auszugsweise – nur unter Angabe dieser URL oder mit Genehmigung von Herrn Dr. Philipp

… weiter mit Seite 6/7

Euro-Krise: «Wahl zwischen Pest und Cholera»

Euro-Krise: «Wahl zwischen Pest und Cholera»

Europa steht vor schwierigen Zeiten. «Es ziehen dunkle Wolken» auf, meinte der deutsche Wirtschaftsweise Wolfgang Franz in einer Rede am Swiss Economic Forum (SEF) in Interlaken. Mittel- und langfristig sei zwar bereits einiges unternommen worden, um die Schulden- und Euro-Krise zu meistern. Doch kurzfristig werde es teuer und risikoreich.

sf.tv – 07. 06. 2012, 19:16

 

Man mag diese stereotypen Pseudorezepte, Erhöhung der Rettungsschirme, Banklizenz für ESM, oder Staatsfinanzierung via EZB nicht mehr hören.  Wann endlich beginnt eine intensive und ernstgemeinte Debatte darüber, das Korsett der Euro-Zone aufzulösen und den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit einzuräumen, wieder über die eigene Währungs-Souveränität zu verfügen ..

.. fragt sich Ihr Oecnomicus

Trichet: «Keine Krise des Euro als Währung»

Trichet: «Keine Krise des Euro als Währung»

Bild: Creative Commons-Lizenz, Urheber: World Economic Forum

EZB-Präsident Jean-Claude Trichet sieht den Euro trotz Schuldenkrise nicht in Gefahr. Gefährdet sei allerdings die Finanzstabilität im Euroraum. Die Furcht vor einer Geldentwertung sei unbegründet.

Handelszeitung – 11.10.2011 | 18:54

HRE und FMS (un)Wertmanagement

HRE und FMS (un)Wertmanagement

Die FMS Wertmanagement soll keine Banklizenz erhalten und somit nicht der Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen.
Ob sich dieser neu geschaffene Verein künftig auch der Kontrolle des Bundestages entziehen wird, ist noch offen.
Hypo Real Estate wird pbb Deutsche Pfandbriefbank

HRE-Unternehmenskultur verhöhnt ehrliche Bürger

Stabilisierungsmaßnahmen des SoFFin

weitere Hintergrund-Informationen:

Wer beschäftigt sich denn nun konkret damit, eine total überschuldete Bank so umzugestalten, dass sie anschließend bestmöglich im Sinne des Managements ihre Schulden los wird, ohne diese aber selbst zu bezahlen?

Berater Hypo Real Estate

Hierzu zwei wichtige Links, die alle jene nennt, welche diesen Vorgang beratend begleitet haben:

PDF des Beraterungshauses, das die Personennamen nennt, welche sie für diese Art der Beratung einsetzt.

… und hier werden sie alle genannt

Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung gründet Abwicklungsanstalt für HRE

Vorstellung FMS Wertmanagement

Eintragung ins Handelsregister:
Amtsgericht München Aktenzeichen: HRA 96076 Bekannt gemacht am: 15.09.2010 12:00 Uhr
Neueintragungen 13.09.2010
FMS Wertmanagement, München, Karl-Scharnagl-Ring 5, 80539 München.
Teilrechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts.
Errichtet am 08.07.2010, Statut geändert am 07.09.2010.
Geschäftsanschrift: Karl-Scharnagl-Ring 5, 80539 München.
Gegenstand des Unternehmens:
Der Abwicklungsanstalt obliegt die Aufgabe, von der Hypo Real Estate Holding AG und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen und Zweckgesellschaften im In- und Ausland (zusammen die HRE-Gruppe) zum Zwecke der Stabilisierung der HRE-Gruppe und der Stabilisierung des Finanzmarktes Risikopositionen und nichtstrategienotwendige Geschäftsbereiche (übernommenes Vermögen) zu übernehmen und gewinnorientiert zu verwerten und abzuwickeln.
Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Vorstand: Dr. Bluhm, Christian, Holzkirchen, *21.09.1969;
Brockhaus, Ernst-Albrecht, München, *19.04.1960; Hellwig, Frank, Starnberg, *04.08.1960.

HRE überträgt Vermögenswerte auf FMS Wertmanagement

Finanzmarkt:
Befüllung der FMS Wertmanagement beschlossen

Seien Sie sicher, wir werden von diesen „Deal’s“ noch eine Menge hören ..

… meint Ihr Oeconomicus