Archiv der Kategorie: Europäische Union

VERSENKTES GIFT

Unter den Weltmeeren tickt eine Zeitbombe: Die Armeen der Weltmächte versenkten zwischen 1917 und 1970 systematisch über eine Million Tonnen Chemiewaffen aus den beiden Weltkriegen in den Ozeanen, in Seen und im Erdboden.

Der Dokumentarfilm spürt die weltweiten Deponien auf und geht dem Risiko einer chemischen Verseuchung mit bisher kaum abschätzbaren gesundheitlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Folgen nach. Im Laufe der Zeit treten diese tödlichen Gifte ins Wasser aus, bedrohen Fischer, Badende, Meerestiere und das gesamte Ökosystem. Wie groß sind die Gefahren tatsächlich? Wie kann es gelingen, die tödliche Altlast loszuwerden?

Dokumentarfilm von Nicolas Koutsikas, Eric Nadler und Bob Cohen (Frankreich 2013, 88 Min.):
Dienstag, 25. Februar um 20.15 Uhr – Wiederholung: Do, 06.03. um 9:00 Uhr

ZEITSTRAHL

22. April 1915
Bei der 2. Flandernschlacht starten die Deutschen als erste Armee der Welt einen großangelegten Chemiewaffenangriff mit Chlorgas.

1917
Senfgas wird zum gefürchtetsten chemischen Kampfmittel.

2. Dezember 1943
Die größte Chemiekatastrophe der europäischen Geschichte: 105 Luftwaffenbomber versenken im italienischen Hafen Bari 27 amerikanische Schiffe, darunter die „John Harvey“, die eine geheime Fracht mit 2000 Senfgasbomben geladen hatte. Um den Deutschen keinen Anlass zur Propaganda zu bieten, verschweigen die Alliierten den Vorfall. So werden hunderte italienische Zivilisten nicht behandelt und sind der Giftgaswolke hilflos ausgesetzt.

17. Juli – 2. August 1945
Bei der Potsdamer Konferenz beschließen die Alliierten, die verbleibenden Chemiewaffenvorräte ins Meer zu schütten – eine Lösung, die damals am einfachsten und sichersten schien. Man verteilt die chemischen Substanzen im japanischen Meer, im indischen Ozean, in der Nord- und Ostsee, im Nordatlantik, vor der französischen Côte d’Azur und vor den Küsten der USA und Kanada.

1970
Einstellung der Verklappung von Chemiewaffen im Meer.

1972
Der amerikanische Kongress verbietet mit einem Gesetz die Versenkung von Chemiewaffen im Meer.

13. Januar 1993
130 Staaten unterzeichnen in Paris die Chemiewaffenkonvention, welche die Entwicklung, Herstellung, Lagerung und den Einsatz von Chemiewaffen verbietet und die sofortige Vernichtung aller verbleibenden Vorräte vorschreibt. Sie tritt am 29. April 1997 in Kraft.

2005
Bei den Bauarbeiten zur Nord-Stream-Pipeline stößt man auf Chemiewaffenreste in der Ostsee.

11. Oktober 2013
Die Organisation für das Verbot chemischer Waffen erhält den Friedensnobelpreis. Unter der Aufsicht der 1997 gegründeten OPCW vernichtet man insgesamt 80 % der deklarierten Chemikalien (rund 60 000 Tonnen) und knapp 60 % der 8 Milliarden Tonnen Munition.

12. Dezember 2013
Die UNO bestätigt den Einsatz von Chemiewaffen in Syrien. Die Syrien-Resolution sieht vor, bis zum 30. Juni 2014 alle syrischen Chemiewaffen zu vernichten.

2017
Das Staatsgeheimnis zur Versenkung von Chemiewaffen in Großbritannien und den USA wird aufgehoben.

Quelle ARTE TV

Deutscher Bundestag – 10. Wahlperiode – Drucksache 10/3293 – 06.05.85 – Sachgebiet 2129

Antwort der Bundesregierung

auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Sauermilch und der Fraktion DIE GRÜNEN – — Drucksache 10/3082 — Giftgas in der Ostsee

Der Bundesminister für Verkehr — See 18/48.27.04/85 — hat mit Schreiben vom 2. Mai 1985 namens der Bundesregierung die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet:
[…]
PDF [8 Seiten]

Parlamentarische Anfragen – 30. November 2006 – E-5169/2006
SCHRIFTLICHE ANFRAGE von Angelika Beer (Verts/ALE) an die Kommission
EU-Parlament

Parlamentarische Anfragen – 2. Februar 2007 – E-5169/2006
Antwort von Stavros Dimas im Namen der Kommission

„Der Kommission ist bekannt, dass in der Nord- und Ostsee Munitionsaltlasten aus dem Zweiten Weltkrieg liegen. Von ihnen gehen tatsächlich Gefahren für die Menschen und die Meeresumwelt aus. Diese Gefahren sind Gegenstand von zwei Meeresübereinkommen — Helcom (Ostsee) und OSPAR (Nordostatlantik) — bei denen die Europäische Gemeinschaft Vertragspartner ist.

Untersuchungen, die im Rahmen der regionalen Meeresübereinkommen durchgeführt wurden, haben ergeben, dass es diese Gefahren zwar gibt, sie sich aber beherrschen lassen. In der Ostsee sind Gebiete, in denen die Altlasten entsorgt wurden, als belastet gekennzeichnet, und auf Seekarten sind sie als Stellen markiert, an denen nicht geankert oder gefischt werden sollte. Zwar sind bestimmte chemische Stoffe äußerst schwer löslich und damit nur langsam abbaubar, dafür können sie aber auch nicht in höherer Konzentration ins Wasser gelangen, so dass eine großräumige Gefährdung der Meeresumwelt durch die Auflösung chemischer Kampfmittel im Wasser ausgeschlossen werden kann. Helcom hat nach umfassenden Untersuchungen festgestellt, dass eine Gefährdung durch Kampfstoffe oder chemische Munition unwahrscheinlich ist. In den Untersuchungsberichten wird auch darauf hingewiesen, dass es zu gefährlich wäre, die in der Nord- und Ostsee liegende Munition zu entfernen und es daher besser ist, sie dort zu belassen und die von ihnen ausgehenden Risiken einzudämmen.

Die Kommission setzt sich intensiv dafür ein, dass die Bemühungen zur Eindämmung der Auswirkungen chemischer Munition in der Nord- und Ostsee im Rahmen regionaler Meeresübereinkommen fortgesetzt werden. Außerdem wird in der 2005 von der Kommission angenommenen Meeresstrategie der EU(1), mit der die Meeresgebiete in der EU bis 2021 wieder in einen guten Zustand gebracht werden sollen, auch auf Munitionsaltlasten eingegangen. Die derzeit im Parlament und im Rat erörterte Meeresstrategie-Richtlinie(2) führt in Anhang II ausdrücklich auch versenkte Munition als einen der Faktoren auf, die bei der Untersuchung der Meeresumwelt als „Vorstufe“ für künftige Maßnahmen oder Programme zu berücksichtigen sind. Somit könnte die Meeresstrategie-Richtlinie neue Maßnahmen im Zusammenhang mit versenkter Munition nach sich ziehen, wenn diese für erforderlich gehalten werden. Die Meeresstrategie wird die „Umweltsäule“ der künftigen EU-Meerespolitik bilden. Die Tatsache, dass im Grünbuch zur Meerespolitik(3) auf versenkte Munition nicht eingegangen wird, ist daher nicht als Versäumnis zu werten.

Zu früheren Auswirkungen von Munitionsaltlasten liegt bislang auf EU-Ebene noch keine umfassende Untersuchung vor. Im Rahmen regionaler Meeresübereinkommen wird allerdings regelmäßig über entsprechende Vorkommnisse berichtet. So hat Helcom unlängst bekanntgegeben, dass in den Netzen nach Angabe von Ostseefischern im Jahr 2005 die bislang geringste Zahl versenkter chemischer Munitionsladungen — insgesamt vier kleine Fänge — gefunden wurden.

Was die Frage der Nordeuropäischen Gaspipeline (NEGP) betrifft, so sind im Zusammenhang mit ihrem Bau umfangreiche Durchführbarkeitsstudien erforderlich, unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umweltaspekte und –risiken, zu denen selbstverständlich auch Munitionsaltlasten gehören. Das deutsch-russische Konsortium muss nachweisen, dass bei dem Projekt alle einschlägigen Umweltvorschriften eingehalten werden. Im Kontext des Espooer UN/ECE-Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen werden den zuständigen Umweltbehörden in Dänemark, Finnland, Deutschland, Russland und Schweden Umweltdaten übermittelt. Auch Estland, Lettland, Litauen und Polen erhalten entsprechende Informationen. Gemäß den Bestimmungen dieses Übereinkommens finden in Übereinstimmung mit den innerstaatlichen Vorschriften öffentliche Anhörungen zu der NEGP statt. Außerdem hat Helcom Anforderungen zur Durchführung von Umwelterträglichkeitsstudien erarbeitet, die ebenfalls berücksichtigt werden müssten.

Bezüglich der Finanzierung von Untersuchungen und Sicherungsmaßnahmen zu Munitionsaltlasten ist die Kommission der Auffassung, dass diese zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gerechtfertigt sind. Die derzeit — mit voller Unterstützung der Gemeinschaft — laufenden Untersuchungen im Rahmen der regionalen Meeresübereinkommen bilden eine solide Grundlage für die Beachtung und Beherrschung der Gefahren, die von den Munitionsaltlasten in der Nord- und Ostsee ausgehen.“

EU-Parlament

Mussolinis Giftgas als tickende Zeitbombe
Im faschistischen Italien unter Benito Mussolini ist ein riesiges Arsenal an chemischen Waffen angelegt worden, das um 1941 zu den größten der Welt zählte. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde es still um das giftige Erbe, das bis heute vom Militär und sämtlichen Nachkriegsregierungen verschwiegen wird.

Anhand von Dokumenten aus den seit dem Mauerfall sich öffnenden Archiven in Großbritannien, den USA und Deutschland versuchte nun Gianluca di Feo, Journalist der Wochenzeitung „L’Espresso“, eine Rekonstruktion.

Tausende Tonnen von Mussolinis chemischen Kampfstoffen wurden demnach einfach im Meer oder geheimen Lagerstätten entsorgt, wo sie auch nach Jahrzehnten wenig von ihrer tödlichen Wirkung eingebüßt haben.

„Ein Geheimnis, für das sich alle schämen“
Mit seinem Buch „I veleni di stato“ (Die Gifte des Staates) will De Feo nun ein Geheimnis lüften, das er zu den dunkelsten des Landes zählt und für das sich in Italien „alle schämen“.
[…]
ORF – 08.09.2009

Ostsee-Verschmutzung: Zeitbombe Altmunition
In den Meeren rund um Europa lauert eine neue Verschmutzungsgefahr. Fässer mit tausenden von Tonnen chemischer Waffen rosten auf dem Meeresgrund und werden leck. Die möglichen Folgen für die Ostsee werden derzeit erforscht.
presseurop – 16. November 2011

Chemische Gefahr auf dem Grund der Ostsee
presseurop – 26. März 2013

CHEMSEA (Chemical Munitions, Search and Assessment)
is a flagship project of the Baltic Sea Region Strategy, financed by the EU Baltic Sea Region Programme 2007-2013. The project was initiated in autumn 2011 and will last through early 2014. It has a budget of €4.5M, which is part-financed by the European Union through the European Regional Development Fund. The project is under the leadership of the Institute of Oceanology of the Polish Academy of Sciences (IOPAN).
[…]
CHEMSEA News

Ozeane und Meere Europas: Besorgniserregender Zustand

Ein heute (Donnerstag) veröffentlichter Bericht der Europäischen Kommission zeichnet ein besorgniserregendes Bild der europäischen Meere. Auch wenn die Nachhaltigkeit des Fischfangs langsam zunimmt, sind beispielsweise noch immer 88 Prozent der Fischbestände im Mittelmeer und im Schwarzen Meer bedroht. Die Analyse unterstreicht den dringenden Handlungsbedarf, um bis 2020 das gemeinsame EU-Ziel eines guten Zustands der Meeresumwelt zu erreichen. Dafür ist insbesondere eine bessere Zusammenarbeit unter den EU-Staaten notwendig.

EU-Umweltkommissar Janez Potočnik erklärte:

„Die Botschaft ist klar: Die Ozeane und Meere Europas befinden sich in keinem guten Zustand. Wir sind aber auf diese Meere angewiesen und müssen daher ein Gleichgewicht erreichen. Das heißt, wir müssen Wege finden, das wirtschaftliche Potenzial der Meere zu nutzen, ohne eine schon jetzt fragile Umwelt noch mehr zu belasten. So können wir Wachstum und Arbeitsplätze schaffen, die langfristig sicher sind.“

Zusammen mit den ebenfalls heute veröffentlichten „Marine messages“ („Meeresnachrichten“) der Europäischen Umweltagentur bietet der Bericht zum ersten Mal einen umfassenden Überblick über den Zustand der Meeresgewässer in der EU. Dafür haben die EU-Staaten nationale Berichte übermittelt. Der heutige Bericht wird sechs Jahre nach der Verabschiedung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie veröffentlicht. Ziel dieser Richtlinie ist ein guter Zustand der Meeresgewässer der EU bis 2020 und der Schutz der Ressourcen, auf denen die wirtschaftlichen und sozialen Tätigkeiten im maritimen Bereich beruhen.

Diese Ergebnisse und das weitere Vorgehen werden bei der HOPE-Konferenz („Healthy Oceans – Productive Ecosytems“) am 3. und 4. März in Brüssel erörtert, auf der Behörden, NRO, Hochschulen und sonstige Interessenträger zusammenkommen werden, die für die Meeresumwelt in Europa bzw. in damit zusammenhängenden Bereichen tätig sind.

Mehr Informationen in der vollständigen Pressemitteilung.

Den Bericht finden Sie hier.

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Archiv-Beitrag

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Bis zum letzten Fang – Das Geschäft mit dem Fisch
Video-Dokumentation

Bis zum letzten Fang – Das Geschäft mit dem Fisch

Seit Jahrzehnten plündert eine Armada von Fangflotten mit verheerenden Folgen die Weltmeere. Experten schätzen, dass 90 Prozent des Mittelmeers überfischt sind. Die Dokumentation ergründet, wie schlecht es um die Meere steht und welche Folgen der ständig steigende Konsum für die Europäer, aber auch für die Menschen in Afrika und Asien, hat.

Jahrelang waren die Länder der Europäischen Union an der extremen Ausbeutung der Weltmeere beteiligt. Die zuständige EU-Kommissarin Maria Damanaki räumt inzwischen Fehler ein und hat eine Reform auf den Weg gebracht, die diese Entwicklung stoppen soll. Die Dokumentation hinterfragt, was sich in Zukunft verändern soll.

Doch reichen europäische Entscheidungen aus?
Ein Großteil des in Europa konsumierten Fischs wird aus Afrika und Asien importiert. In Thailand werden Fisch und Garnelen oft unter katastrophalen Bedingungen gefangen, gezüchtet oder verarbeitet. Nichtregierungsorganisationen berichten immer wieder über Sklaven- und Kinderarbeit.

Auch mit afrikanischen Staaten schließt die EU seit Jahrzehnten Fischereiabkommen ab, um dort fangen zu dürfen. Doch auch hier kommt zu dem legalen der illegale Fischfang hinzu. Experten gehen davon aus, dass der Anteil der Piratenfischerei an der westafrikanischen Küste 40 Prozent des Gesamtfangs beträgt. Das Meer ist dort inzwischen so weit leergeräumt, dass für die kleinen einheimischen Fischer nur wenig übrig bleibt.

Den Filmemachern Jutta Pinzler und Mieke Otte ist es gelungen, die senegalesische Marine auf der Suche nach Piratenfischern zu begleiten. In Thailand konnten sie mit Kindern sprechen, die in der Shrimps-Industrie gnadenlos ausgebeutet werden. Und sie haben Menschen getroffen, die in der Fischindustrie unter unwürdigen Bedingungen arbeiten müssen.

Die Dokumentation verfolgt nicht nur den Weg des Fischs auf die Teller der Verbraucher, sondern konfrontiert die Verantwortlichen aus Handel und Politik mit den vielen Missständen beim Fang und der Verarbeitung. Die Antworten sind zum Teil skandalös.

ARTE Dokumentation – Bis zum letzten Fang – Das Geschäft mit dem Fisch
Erstausstrahlung am 07.01.2014 20.15 Uhr
Wiederholung am 16.01.2014 09.00 Uhr

Regie: Jutta Pinzler, Mieke Otte

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Bilaterale Abkommen mit Ländern außerhalb der EU
In der EU gibt es zwei Arten von Fischereiabkommen mit Nicht-EU-Ländern:
partnerschaftliche Fischereiabkommen – die EU leistet finanzielle und technische Hilfe im Austausch für Fangrechte für EU-Schiffe, meistens mit Partnerländern aus dem Süden;
„nördliche Fischereiabkommen“ – gemeinsame Verwaltung gemeinsam befischter Bestände mit Norwegen, Island und den Färöer-Inseln.

Nachhaltige Fischereiabkommen mit Nicht-EU-Ländern werden im Namen der EU von der Kommission ausgehandelt und abgeschlossen. Sie sollen es den EU-Fischereifahrzeugen ermöglichen, in einem rechtlich kontrollierten Umfeld Überschüsse in der ausschließlichen Wirtschaftszone des jeweiligen Landes abzufischen.

Thunfischabkommen: Sie ermöglichen es den Fischereifahrzeugen aus der EU, wandernde Thunfischbestände entlang der afrikanischen Küsten und durch den Indischen Ozean zu verfolgen.

Gemischte Übereinkommen: Sie bieten Zugang zu zahlreichen Fischbeständen in der ausschließlichen Wirtschaftszone des Partnerlandes.

Bei diesen Übereinkommen geht es auch um Ressourcenerhaltung und ökologische Nachhaltigkeit, um zu gewährleisten, dass alle EU-Fischereifahrzeuge den gleichen Vorschriften zu Kontrolle und Transparenz entsprechen.

Im Gegenzug zahlt die EU den Partnerländern einen finanziellen Beitrag in zwei Bereichen:

  • Zugangsrechte für die ausschließliche Wirtschaftszone (EEZ)
  • „sektorbezogene“ finanzielle Unterstützung.

Mit der Unterstützung für den Fischereisektor soll die Entwicklung einer nachhaltigen Fischerei in den Partnerländern gefördert werden. Durch nachhaltige Bewirtschaftung, Monitoring, Kontrolle und Überwachung sollen die Verwaltungs- und Forschungskapazitäten gestärkt werden.

Auswirkungen der EU-Reformpolitik auf die Übereinkommen

Die Reform der EU-Fischereipolitik soll unter anderem Folgendes bewirken:

  • Verbesserung der wissenschaftlichen Erkenntnisse, denen die im Rahmen der Übereinkommen gewährten Fangrechte zugrunde liegen, und mehr Informationen über die Fangtätigkeit in den Gewässern der Partnerländer insgesamt
  • Verbesserung der Verwaltungspraxis der Übereinkommen, z. B. durch Einbeziehung der Menschenrechte und schrittweise Erhöhung der Beiträge der Schiffseigner zu den Zugangskosten
  • Förderung der nachhaltigen Fischerei im Partnerland, indem die finanzielle Unterstützung des Sektors durch die EU zielgerichteter vergeben und regelmäßig kontrolliert wird.

Nördliche Fischereiabkommen

Der EU-Fischfang in der Nordsee und im Nordostatlantik steht in enger Beziehung mit dem unserer Nachbarn Norwegen, Island und Färöer-Inseln. Da viele der Bestände über Grenzen hinweg gemeinsam befischt werden, liegt es im Interesse aller vier Parteien, ihre Tätigkeiten zu koordinieren, da die einzelnen Flotten nicht zwangsläufig an denselben Beständen interessiert sind.

Daher werden viele der betroffenen Bestände gemeinsam bewirtschaftet, und durch Quoten wird gewährleistet, dass sie nicht vergeudet werden. Für einige dieser Bestände gilt das Übereinkommen über die Fischerei im Nordostatlantik, während die Befischung anderer Bestände durch Abkommen zwischen den Küstenstaaten geregelt wird.

Diese Abkommen sind für einen Großteil der EU-Flotte äußerst wichtig. Dies trifft vor allem auf das Abkommen mit Norwegen zu, das Quoten im Wert von mehr als 2 Milliarden Euro umfasst.

Mehr dazu:

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Liste der Fischereiabkommen
Land Gültigkeitsdauer Art finanzieller Beitrag der EU p.a. Vorgesehen für die Entwicklung der Fischereipolitik
Cape Verde  31.8.2014 Tuna 435 000 € 110 000 €
Comoros  31.12.2013 Tuna 615 250 € 300 000 €
Côte d’Ivoire  30.6.2018 Tuna 680 000 € 257 500 €
Gabon  No protocol in force
Gambia  No protocol in force
Greenland 31.12.2015 Mixed 15 104 203 € 2 743 041 €
Guinea  Agreement and Protocol provisionally applied during 2009 but subsequently withdrawn.
Guinea- Bissau No protocol in force
Equatorial Guinea  No protocol in force
Kiribati  15.9.2015 Tuna 1 325 000 € 350 000 €
Madagascar  31.12.2014 Tuna 1 525 000 € 550 000 €
Mauritania No protocol in force – New protocol (2 years) initialled on 26.07.2012 and under provisional application since its signature on 16.12.2012
Mauritius  No protocol in force since 3.12.2007
Micronesia   No protocol in force since 25.2.2010
Morocco  No protocol in force since 20 December 2011- New (4 years) protocol signed on 18 November 2013. No provisional application – awaiting entry into force
Mozambique  31.01.2015 Tuna 980 000 € 460 000 €
São Tomé and Principe  12.5.2014 Tuna 682 500 € 227 500 €
Senegal  No protocol in force since 1.7.2006
Seychelles  17.1.2014 Tuna 5 600 000 € (as from 17.1.2011) 40% (as from 17.1.2011)
Solomon Islands  No protocol in force since 9.10.2012
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Northern agreements
Country Period
Faeroe Islands 2006 – 2012
Iceland 2009 – 2015
Norway
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Anmerkung
Die ARTE-Doku beleuchtet sehr eindrucksvoll zahlreiche unsägliche Mißstände der Fischerei-Industrie, wie erhebliche Menschenrechtsverletzungen pirate fishing, etc., doch bleiben bei all den anmutenden Darlegungen seitens Branchenvertretern und EU-Kommission fundamentale Fragen offen:

  • Wird mit diesen Fischereiabkommen den lokalen Fischern ihre ureigenste Existenzgrundlage genommen und damit die Grundlage für soziale Unruhen und/oder Flucht nach Europa geschaffen?
  • In welchem Umfang wird durch die erheblichen Zahlungen ggfls. Korruption in den Empfänger-Ländern begünstigt?
  • Am 25.07.2013 wurde von der EU-Fischereikommissarin Maria Damanaki und dem marokkanische Minister für Landwirtschaft und Seefischerei, Aziz Akhannouch ein Vierjahresprotokoll zum partnerschaftlichen Fischereiabkommen mit Marokko paraphiert.
    Warum wurde dieser Rechtsakt nicht in der obigen Liste der Fischereiabkommen ausgewiesen?
    Begünstigt damit die EU völkerrechtswidrige Zustände durch Fischereirechte in Gewässern vor der Küste Marokkos und der Westsahara?
    Die Westsahara wurde vor mehr als 30 Jahren völkerrechtswidrig von Marokko besetzt, die Hälfte der saharauischen Bevölkerung floh in die algerische Wüste und lebt seither dort in Lagern, gänzlich abhängig von internationaler humanitärer Hilfe.
    In den besetzten Gebieten stehen Menschenrechtsverletzungen an der saharauischen Bevölkerung an der Tagesordnung. Ein 1991 unter UNO-Regie festgelegtes Referendum über den Status der Westsahara scheitert bis heute am Widerstand Marokkos, das ungehemmt die natürlichen Ressourcen der Westsahara illegal ausbeutet. Ein Abkommen über Fischerei-Rechte in Gewässern der Westsahara muss mit der von der UNO anerkannten politischen Vertretung der saharauischen Bevölkerung POLISARIO verhandelt werden und gerade nicht mit Marroko!
  • Wer kontrolliert zuverlässig und unangemeldet die Kontaminierungs-Grenzwerte des Fanggutes und wo werden solche Ergebnisse veröffentlicht?
  • große Teile des sog. Beifangs werden zu Fischmehl verarbeitet! Wo und wie wird dieses Fischmehl in Verkehr gebracht und was geschieht hinsichtlich der Überprüfung auf Kontaminationen?

Ihr Oeconomicus

Wenn aus dem Sparkonto eine Zwangsspende wird !

Staatliche Beihilfen: Kommission erlässt Krisenvorschriften für Banken

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Bildrechte: Wiki – gemeinfrei
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Ab dem 1. August 2013 wird für Sparer – im Neusprech nachrangige Gläubiger genannt – eine neue Zeitrechnung beginnen!
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Ab diesem Termin werden die neuen Krisenvorschriften der EU-Kommission für Banken gelten. Was dies für uns alle bedeutet, entnehmen Sie am besten selbst der nachfolgenden Presse-Erklärung:
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Reference: IP/13/672 Event Date: 10/07/2013 Export pdf PDF word DOC
Other available languages : EN FR

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Europäische Kommission – Pressemitteilung – Brüssel, 10. Juli 2013
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Staatliche Beihilfen: Kommission erlässt Krisenvorschriften für Banken
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Die Europäische Kommission hat ihre befristeten Vorschriften für die Würdigung krisenbedingter staatlicher Beihilfen für Finanzinstitute überarbeitet. Die wesentlichen Änderungen zielen darauf ab, den Umstrukturierungsprozess zu verbessern und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Banken zu schaffen. So wird nach den geänderten Vorschriften verlangt, dass Banken einen soliden Plan für ihre Umstrukturierung oder geordnete Abwicklung vorlegen, bevor sie Rekapitalisierungen oder Maßnahmen zum Schutz ihrer wertgeminderten Vermögenswerte in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus werden bei Banken mit ausgewiesenen Kapitallücken zunächst die Bankeigentümer und die nachrangigen Gläubiger zur Kasse gebeten werden, bevor die Banken eine staatliche Unterstützung beantragen können.
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„Die heute verabschiedeten Änderungen der Krisenvorschriften stützen sich auf die Praxis, die sich in den letzten Jahren bei der Rettung und Umstrukturierung von Banken bewährt hat. Insbesondere müssen jetzt zuerst Anteilseigner und nachrangige Gläubiger einen Beitrag leisten, bevor weitere Steuergelder in die Rettung der betreffenden Bank fließen. Auf diese Weise wird für gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen ähnlichen Banken, die in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig sind, gesorgt und der Fragmentierung des Finanzmarkts Einhalt geboten. Des Weiteren können Banken nur dann eine Rekapitalisierung in Anspruch nehmen, wenn sie einen soliden Umstrukturierungsplan vorlegen. Von den neuen Vorschriften versprechen wir uns raschere und effizientere Umstrukturierungen“,
so der für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissar und Kommissionsvizepräsident Joaquín Almunia.
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Die Mitteilung der Kommission enthält die aktualisierten krisenbedingten Vorschriften für staatliche Beihilfen, die ab dem 1. August 2013 gelten werden. Die neue Mitteilung tritt an die Stelle der Bankenmitteilung aus dem Jahr 2008 und ergänzt darüber hinaus die anderen Krisenvorschriften. Zusammengenommen bilden diese Krisenmitteilungen das Regelwerk, in dem die Voraussetzungen erläutert sind, die erfüllt sein müssen, damit die Mitgliedstaaten den betroffenen Banken Garantien, Rekapitalisierungen oder Entlastungsmaßnahmen für wertgeminderte Vermögenswerte gewähren können; außerdem ist dort ausgeführt, welche Anforderungen an den Umstrukturierungsplan gestellt werden.
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Die wichtigsten Änderungen gegenüber den bisher geltenden Krisenmitteilungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
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Ein wirksamerer Umstrukturierungsprozess: Eine Bank muss, bevor sie Rekapitalisierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen kann, einen Umstrukturierungsplan (einschließlich eines Kapitalbeschaffungsplans) ausarbeiten, in dem überzeugend darzulegen ist, wie die Bank langfristig wieder rentabel wirtschaften wird. Wenn es nicht möglich ist, die Rentabilität der Bank wiederherzustellen, ist ein Konzept für deren geordnete Abwicklung vorzulegen.
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Bislang hat die Kommission Rekapitalisierungsmaßnahmen zunächst befristet als Rettungsmaßnahmen genehmigt und dann auf der Grundlage des anschließend vorzulegenden Umstrukturierungsplans endgültig darüber befunden, ob die Maßnahmen mit dem Binnenmarkt vereinbar sind. Dieses Modell hat sich zu Beginn der Krise bewährt, da es zur raschen Stabilisierung der Finanzmärkte beitragen und ein Übergreifen der Krise auf andere Bereiche verhindern konnte. Dieser Ansatz hat jedoch zum Teil auch dazu geführt, dass sich die Umstrukturierung der begünstigen Banken erheblich verzögerte, weil es nach der Gewährung der Rettungsmaßnahmen an wirklichen Anreizen fehlte, die nötigen Umstrukturierungsmaßnahmen durchzuführen, mit denen die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel auf ein Minimum begrenzt und das Auftreten ähnlicher Probleme vermieden werden sollte. Einige solcher Fälle bestehen seit 2009. Die spanische Regelung, auf deren Grundlage alle acht Umstrukturierungspläne in weniger als vier Monaten genehmigt wurden, verdeutlicht hingegen, dass ein solcher Prozess durchaus gestrafft werden kann.
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Die neuen Vorschriften sehen vor, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission in Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden nach geeigneten Möglichkeiten suchen können, wie etwaige Kapitallücken mit Mitteln der Bank, der privaten Investoren oder der Anteilseigner der Bank geschlossen werden können. Sollte eine staatliche Rekapitalisierung dringend erforderlich sein, um eine Gefährdung der Finanzstabilität abzuwenden, kann diese nach wie vor auch vor Abschluss des vollständigen Umstrukturierungsplans vorübergehend genehmigt werden. In diesem Falle muss die zuständige Aufsichtsbehörde jedoch bestätigen, dass ein sofortiges Eingreifen erforderlich ist.
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Strengere Anforderungen an die Lastenverteilung: Banken mit einer ausgewiesenen Kapitallücke müssen dafür sorgen, dass Anteilseigner wie auch Inhaber nachrangiger Schuldtitel einen angemessenen Beitrag zur Deckung des Kapitalbedarfs leisten, bevor sie staatliche Rekapitalisierungen oder Maßnahmen zum Schutz ihrer wertgeminderten Vermögenswerte in Anspruch nehmen können. Auf diese Weise werden gleiche Wettbewerbsbedingungen für ähnliche Banken mit Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten geschaffen und der Fragmentierung des Finanzmarkts vorgebeugt. Ausnahmen sind möglich, wenn die Finanzstabilität auf dem Spiel steht oder wenn eine Bank bereits einen großen Teil des Kapitalbedarfs selbst aufgebracht hat und der Restbetrag, der mit staatlichen Mitteln gedeckt werden soll, im Vergleich zu der Bilanzsumme der betreffenden Bank gering ist.
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Die Kommission hat außerdem ausgeführt, dass sie bei der Prüfung der staatlichen Beihilfen weiterhin dem übergeordneten Ziel der Finanzstabilität Rechnung trägt, dass makroökonomische Erwägungen bei der Bewertung nach wie vor eine Rolle spielen und welche Bedeutung die Änderungen für Beihilferegelungen haben. Des Weiteren hat die Kommission ihre Beschlusspraxis, u. a. in Bezug auf Abwicklungsbeihilfen, kodifiziert.
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Die Vorschriften in der neuen Bankenmitteilung verlangen, dass insolvente Banken eine strikte Vergütungspolitik für Führungskräfte verfolgen und die Gesamtvergütung eine bestimmte Obergrenze nicht überschreitet, solange sich die Bank in der Umstrukturierung befindet oder staatliche Unterstützung erhält. So hat das Management einen konkreten Anreiz, den Umstrukturierungsplan umzusetzen und die Unterstützung zurückzuzahlen.
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Die überarbeiteten Vorschriften werden so lange gelten, wie es die Marktbedingungen erfordern. Die Vorschriften werden, wann immer erforderlich, weiter überarbeitet. So wäre es denkbar, dass sie aufgrund der Weiterentwicklung des EU-Regulierungsrahmens für den Bankensektor angepasst werden müssen.
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Hintergrund
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Nach dem Zusammenbruch von Lehman Brothers erließ die Kommission 2008 und 2009 krisenbedingt einen umfassenden Rahmen für koordinierte Maßnahmen zur Stützung des Finanzsektors, um einerseits für Finanzstabilität zu sorgen und anderseits aber auch im Binnenmarkt Verzerrungen im Wettbewerb zwischen den Banken der verschiedenen Mitgliedstaat so gering wie möglich zu halten.
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In diesem Rahmen sind die gemeinsamen, auf EU-Ebene geltenden Bedingungen für den Zugang zu staatlicher Unterstützung festgelegt sowie die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine solche Unterstützung nach den EU-Beihilfevorschriften für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt werden kann. Dieser Rahmen umfasst die Bankenmitteilung, die Rekapitalisierungsmitteilung, die Impaired-Assets-Mitteilung und die Umstrukturierungsmitteilung. Die in diesen Krisenmitteilungen dargelegten Vorschriften wurden auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eingeführt, nach dem staatliche Beihilfen zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats mit dem Binnenmarkt vereinbar sind.
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Diese Vorschriften wurden regelmäßig und wann immer erforderlich aktualisiert, um der Entwicklung der Krise Rechnung zu tragen. Die zunehmend unterschiedlich verlaufende wirtschaftliche Erholung., die unterschiedlichen Anforderungen an die Lastenverteilung in der EU sowie die Notwendigkeit des Abbaus und der Konsolidierung der öffentlichen und privaten Schulden und die bestehenden Schwachstellen im Finanzsektor haben unterdessen zu Spannungen auf den Finanzmärkten und einer Fragmentierung mit zunehmenden Verzerrungen im Binnenmarkt geführt. Mit der heutigen Annahme der Krisenvorschriften sollen diese Probleme behoben werden.
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Die Vorschriften wurden bereits dreimal überarbeitet. Die gesamten Vorschriften zur Bewältigung der Bankenkrise befinden sich auf der folgenden Website:
http://ec.europa.eu/competition/state_aid/legislation/temporary.html
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Archiv-Beitrag vom 19.März 2013: „Oh wie gut, dass niemand ahnt ..“

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relevante Archiv-Beiträge zum Thema „bail-in“

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relevante Archiv-Beiträge zum Thema „Einlagen-Sicherung

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Zwangsabgabe: Ab 1. August steigt das Risiko für Bank-Kunden erheblich
Viele Banken in Europa spekulieren auf Teufel komm raus mit dem Geld der Sparer und weigern sich, die Risiken offenzulegen. Alle hoffen unverändert auf die Rettung durch den Steuerzahler. Doch die EU hat nun still und leise ein Gesetz beschlossen, demnach ab 1. August die Bank-Kunden als erste enteignet werden müssen, wenn eine Bank in die Krise gerät.
[…]
DWN
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Europe’s Zombie Banks
What is wrong with Europe’s banks? The short answer is that the sector is too large, has too little capital, and contains too many players that lack a viable long-term business model. It is the combination of the last two factors – an overabundance of banks with no sustainable way to turn a profit – that constitutes the most serious and most difficult problem.
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Daniel Gros – Center for European Policy Studies
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EU verschärft CDS-Ermittlungen

Neue Ermittlungen gegen Großbanken

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Die EU-Kommission verschärft ihre Ermittlungen gegen Banken wegen mutmaßlicher Tricksereien im Handel mit Kreditausfallversicherungen (CDS).
Wie die Wettbewerbsbehörde heute erklärte, knöpft sie sich jetzt 13 Banken sowie den internationalen Swap- und Derivate-Verband ISDA und den Finanzdaten-Anbieter Markit genauer vor.
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Die weltweiten Aufsichtsbehörden arbeiten an verschärften Vorschriften für den Markt für Kreditausfallswaps, da diese ihrer Auffassung nach die Finanzkrise verschärft haben. Neben den Swap-Ermittlungen untersucht die EU auch, ob Banken zusammengewirkt haben, um den Londoner Interbankensatz Libor zu manipulieren. Das US-Justizministerium prüft außerdem die Clearing-, Handels- und IT-Branchen für Kreditderivate.
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» Frankfurter Allgemeine Zeitung
» Die Welt

Kritik an „den Werten der EU“ – die neue Majestätsbeleidigung?

Vorstufe zu einem totalitären System?

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Nach Medienberichten hat die EU-Kommission einen Vorschlag der Sozialisten im Europa-Parlament aufgegriffen. Demnach sollen künftig Parteien, welche die „Werte der EU nicht respektieren“, mit Strafzahlungen belegt werden. Die Gruppe des Österreichers Hannes Swoboda will damit verhindern, dass „rechtsradikale oder fremdenfeindliche“ Parteien im EU-Parlament vertreten sind.
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Im Europäischen Parlament sind derzeit 13 Parteien vertreten. Sie erhalten insgesamt 31 Millionen Euro an Parteienfinanzierung. Künftig soll es dem Parlament möglich sein, Gruppen, die nicht den EU-Werten folgen, von dieser Finanzierung auszuschließen.
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In Dänemark ist das Vorhaben auf Widerstand gestoßen. Der zuständige Europa-Minister, Nicolai Wammen, wurde von mehreren Parteien aufgefordert, dieser Regelung nur zuzustimmen, wenn vorher ausdrücklich definiert ist, um welche „Werte“ es konkret geht.
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Auf der Suche nach Antworten, könnte der dänische Europa-Minister -zugegebenermaßen etwas zynisch formuliert- die Frage erheben:
„Nennen Sie Werte unserer Gesellschaft, die NICHT in DAX oder DOW enthalten sind“.
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Übrigens:
Italiens Spezialdemokraten sind schon einen Schritt weiter und planen eine Wahlrechts-Reform mit Anforderungen an Parteien, die Grillo’s Movimento 5 Sterne derzeit nicht erfüllt.
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Nach der sprichwörtlichen deutschen Gründlichkeit nehmen sich die Menschenfreunde des Bundeskasperl-Theaters dieses Themas an:
Obwohl das Verfassungsgericht dies untersagt hat, wollen Union, FDP, SPD und Grüne für die Europawahl eine Drei-Prozent-Hürde durchsetzen. Ein entsprechendes Gesetz soll noch vor der Bundestagswahl beschlossen werden.
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Ihr Oeconomicus

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CROSSPOST bei Geolitico

„Das europäische Projekt ist gescheitert“

Europatag
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Die Europäische Union begründet sich auf wirtschaftliche, politische und geopolitische Kriterien, nach denen man sie auch beurteilen sollte. Das Urteil des englischen Historikers Niall Ferguson ist gnadenlos.
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Niall Ferguson:
Thank you. Merci. Mersi. Grazie. Gracias. Grazzi. Go raibh maith agat. Dziekuje. Danke. Aitah. Köszönöm. Multumesc. Dekuji. Paldies. Ačiū. Dakujem. Obrigado. Hvala. Dank u. Kiitti. Blagodaria. Merci villmahl. Efharisto. Und mein persönlicher Favorit: tak.
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In der Europäischen Union gibt es dreiundzwanzig Arten, Danke zu sagen. Schon allein deswegen musste das europäische Experiment in einem Fiasko enden. Erinnern Sie sich noch, wie Sie als Kind mit einem Chemiebaukasten herumexperimentierten? Sie haben sicher eine Chemikalie nach der anderen zusammengeschüttet, in der Hoffnung, dass es irgendwann explodiert. Genau das ist in Europa geschehen. Es begann mit sechs, aber das war nicht genug. Es wurden neun… nichts passierte. Bei zehn rauchte es ein bisschen, mehr aber nicht. Zwölf… nichts geschah, fünfzehn… immer noch nichts. Bei fünfundzwanzig fing es an zu brodeln. Bei siebenundzwanzig… dann die Explosion!
[…]
Europa muss in wirtschaftlicher Hinsicht beurteilt werden, da sich die Gemeinschaft selbst Bedingungen rein wirtschaftlicher Natur auferlegte. In den fünfziger Jahren stieg das Wirtschaftswachstum im integrierten Europa auf 4 Prozent an. In den sechziger Jahren war es ähnlich. In den siebziger Jahren lag das Wachstum bei 2,8 Prozent, in den achtziger Jahren sank es auf 2,1 Prozent. In den neunziger Jahren waren es nur noch 1,7 Prozent und so ging es immer weiter bis auf Null. Je mehr die europäische Integration vorangetrieben wurde, desto niedriger wurde die Wachstumsrate.
Der Anteil Europas am weltweiten BIP ist seit 1980 von 31 Prozent auf knapp 19 Prozent gesunken.
Die Arbeitslosenquote der EU war nicht ein einziges Mal niedriger als die der USA.

[…]
presseurop
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Originalartikel aus Il Sole-24 Ore it

Südeuropa schafft es alleine nicht!

EU-Gesetz:
Deutsche Sparer sollen für europäische Banken haften

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Die EU-Gesetzesvorlage, die das künftige Vorgehen bei Banken-Pleiten regelt, nimmt Gestalt an. Demnach werden alle Gläubiger, auch die Sparer, an der Rettung beteiligt. Die EU sieht darin die einzige Chance, um Banken-Pleiten so zu regeln, dass es zu keiner Ansteckung und somit keinen System-Crash kommt.
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Die Inhaber von Bank-Konten sollten zwar formal die letzten sein, die im Fall eines Banken-Konkurses Verluste erleiden. Ob und wann aber die Möglichkeiten der anderen Gläubiger – Aktionäre und Anleihenbesitzer – ausgeschöpft sind, wird von Fall zu Fall entschieden. So will es ein Gesetzes-Vorschlag, der derzeit von den EU-Staaten diskutiert wird.
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Verluste für Anleger werden demnach in der EU zum Normalfall, berichtet Reuters.
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Eine Enteignung der Sparer ist auch ausdrücklich möglich. In dem Entwurf heißt es:

„Dies würde heißen, dass sie nicht von einem Bail-in ausgeschlossen sind, sondern dass andere Gläubiger zuerst Verluste hinnehmen müssen.“

Die EU fürchtet, dass ein derartiges Vorgehen Panik unter den Sparern auslösen könnte.
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DWN
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Rede von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auf dem Sparkassentag 2013
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel spricht sich auf dem Sparkassentag in Dresden für die Wichtigkeit des Drei-Säulen-Systems im deutschen Finanzwesen aus.
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Interview mit DSGV-Präsident Georg Fahrenschon:
Rhetorische Baldrian-Tropfen gegen Verlust-Ängste deutscher Sparer … Fahrenschon scheint seinen politischen Einfluß deutlich zu überschätzen!
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Ihr Oeconomicus

Welch ein Jammer! – EU-Beamte kündigen „nur“ 1-tägigen Streik an

Verschlecherung der Arbeitsbedingungen

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Beamte der Europäischen Union wehren sich gegen eine Reihe von Kürzungsvorschlägen für ihre Bezüge.
Wie die größte Interessenvertretung der Brüsseler Angestellten und Beamten, die Union Syndicale, am Donnerstag bestätigte, wollen die 3000 Mitarbeiter des Europäischen Rates am kommenden Dienstag in einen eintägigen Streik treten.
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Wie die SZ berichtet, galt der schon länger schwelende Konflikt um das Statut der EU-Beamten seit dem Gipfel der Staats- und Regierungschefs vom vergangenen Februar als befriedet. Im Zuge der Verhandlungen über den europäischen Haushalt für die Jahre 2014 bis 2020 hatten sich die Regierungen darauf geeinigt, den milliardenschweren Kürzungsvorschlag der Kommission dadurch zu erweitern, dass die Gehälter der EU-Beamten über einen Zeitraum von zwei Jahren eingefroren werden.
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Das Gesamtvolumen der Einsparungen hätte damit bei etwa 2,5 Milliarden Euro gelegen. Doch vor den abschließenden Verhandlungen im Mai zwischen Regierungen sowie Parlament und Kommission haben nun allen voran Großbritannien, Schweden und die Niederlande eine Liste mit neuen Kürzungsvorschlägen durchgesetzt.
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Es ist allerdings fraglich, ob ein eintägiger Streik den EU-Beamten mit mtl. durchschnittlichem Bruttogehalt von rund € 6,000, also gefährlich nahe an der Armutsgrenze, zum gewünschten Erfolg führt.
Ein längerer Streik könnte sich allerdings auch kontraproduktiv auswirken, da so wichtige EU-Verordnungen wie etwa die angekündigte Wasser-Privatisierung und weitere sinnvolle Aufgaben im Sinne der Lobby-Heerscharen einfach nicht zeitgerecht durchgeführt werden könnten!
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Um dies zu verhindern, könnte sich für die streikbereiten EU-Beamten eine ganz spannende Kompromiss-Linie ergeben:
Die Profiteure solcher menschenfreundlichen EU-Verordnungen übernehmen ganz im Sinne totaler Lobby-Transparenz die erhofften Anpassungen der Bezüge oder setzen die EU-Beamten steuermindernd direkt auf ihre Payroll.
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Risiken und Nebenwirkungen dieser Idee:
Die Puppenspieler könnten recht bald feststellen, dass die gewünschten Ergebnisse auch mit einem Zehntel der Belegschaft oder ggfls. mit Hilfe von 1-Euro-Jobbern umsetzbar sind!
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Ihr Oeconomicus

Aufgeschreckter Hühnerhaufen?

EU-Kommission weist Medienberichte über Regulierungspläne für den Obst- und Gemüseanbau in Hobbygärten zurück
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Privatgärtner können auch in Zukunft ihr Saatgut wie bisher verwenden. Sie sind von den neuen Regelungen zur Tier- und Pflanzengesundheit, die die Kommission Anfang Mai vorstellen wird, –entgegen anders lautenden Meldungennicht betroffen.
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Die neuen Regeln gelten für ausschließlich professionelle Akteure, wie beispielsweise Landwirte oder Gartenbaubetriebe, die pflanzliches Saatgut erzeugen.
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Für Kleinstunternehmen jedoch wird es Ausnahmen geben, um für sie die administrativen Hürden und Kosten zu minimieren. Die Anforderungen an sie bezüglich Kennzeichnung und Verpackung werden gering sein.
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Auch für alte Sorten sollen schwächere Regeln gelten. Aus Transparenzgründen muss dieses Saatgut zwar auch registriert werden, allerdings in einfacher Form und auf der Grundlage von historischen Daten und praktischer Erfahrung. Tests sind nicht vorgesehen.
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Die Annahme des Gesetzespaketes zur Tier- und Pflanzengesundheit ist für den 6. Mai 2013 geplant.
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EU-Kommission
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Anmerkung
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Aha! … Trau schau wem?
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Ihr Oeconomicus