Archiv der Kategorie: Banken-Union

Ecofin-Meeting in Athen

Die Finanzminister der EU (Ecofin) haben sich am Mittwoch, dem zweiten Tag ihres informellen Treffens in Athen, den Reformen im Bankwesen gewidmet.
Bahnbrechende Entscheide oder Entwicklungen gab es erwartungsgemäss nicht, da die wichtigsten Beschlüsse für die eine Reform, die Bankenunion, bereits gefällt worden sind und eine zweite Debatte, jene über strukturelle Reformen («Trennbanken-Regeln»), noch ganz am Anfang steht.
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NZZ

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Treffen der EU-Finanzminister – Schäuble zur Finanzlage von Griechenland

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korrespondierende Archiv-Beiträge:
Kategorie „Banken-Union“

Bankenrettung “leicht gemacht”

Im Augenblick verhandelt das Europaparlament mit dem Rat, wie eine Bank im Falle einer Pleite schnell, effektiv und mit möglichst wenig Ansteckungseffekten abgewickelt werden kann. Dabei sollen besonders die SteuerzahlerInnen geschützt werden. So eine Abwicklung muss idealerweise innerhalb eines Wochenendes über die Bühne gehen. Auf deutschen Druck hin wurde der Vorschlag der EU-Kommission zum Gemeinsamen Bankenabwicklungsmechanismus (SRM) stark im Interesse intergouvernementaler Strukturen verändert.

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Wir haben die Vorstellungen der europäischen Regierungen für so eine Abwicklung in einem Schaubild aufgearbeitet.

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Das Ergebnis macht sogar Sven Giegold sprachlos, aber seht selbst:

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SRM_Machine_DE

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P.S.: Ihr und Sie können die Grafik auf twitter verbreiten helfen. Hier: https://twitter.com/sven_giegold

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Quelle: Sven Giegold

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Archiv-Beiträge zum Thema

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Leserfragen und Erläuterungen

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Anmerkung
Bei diesem aus meiner Sicht wenig überraschenden Szenario bleibt nur eine düstere Prognose, von der ich mir wünsche, dass sie nicht eintritt:

„Alle Staaten werden für alle Staaten, alle Notenbanken für alle Notenbanken haften, einschließlich Währungsfonds und Weltbank und vielen anderen internationalen Institutionen. Und alle Staaten werden für alle Banken geradestehen, aber auch alle Notenbanken für alle Staaten und alle Staaten für alle Notenbanken. Alle, alle, alle werden für alle, alle, alle da sein. Und alle wissen, dass keinem von allen etwas passieren darf, weil dann allen etwas zustößt.”
[Quelle: Paul C. Martin„Der Kapitalismus – ein System, das funktioniert”, S. 76]

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Ihr Oeconomicus

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Lesetipp:
Paul C. Martin – Der Kapitalismus – Ein System das funktioniert – 1. Teil
PDF – [69 Seiten]

Machtspiele: Staaten versus Banken

Welches politische Gewicht können der französische Staatspräsident und seine Regierung der Wirtschafts- und Finanzmacht in Frankreich und der Welt entgegensetzen?
Die Politik muss mitten in der Schulden- und Eurokrise auf die Angriffe der Finanzmärkte reagieren.

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In der Doku wird das Kräftespiel innerhalb der französischen und europäischen Demokratie untersucht und deutliche Schwachstellen und Defizite aufgezeigt.

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Ihr Oeconomicus

Strukturreform des Bankensektors in der EU

Die Europäische Kommission hat am 29.01.2014  neue Vorschriften vorgeschlagen, um die größten Banken und Banken mit besonders komplexer Struktur am riskanten Eigenhandel zu hindern.

Zudem würden die Aufsichtsbehörden dazu befugt, von diesen Banken die Abtrennung potenziell riskanter Handelsgeschäfte vom Einlagengeschäft zu verlangen, wenn die betreffenden Tätigkeiten die Stabilität des Finanzsystems gefährden.

Ergänzend zu diesem Vorschlag hat die Kommission flankierende Maßnahmen zur Förderung der Transparenz bestimmter Transaktionen im Schattenbankwesen verabschiedet. Diese ergänzen die bereits eingeleiteten übergreifenden Reformen zur Stärkung des Finanzsektors in der EU.

Die Kommission hat bei der Ausarbeitung ihrer Vorschläge unterschiedlichen Faktoren Rechnung getragen, darunter dem äußerst hilfreichen Bericht der hochrangigen Expertengruppe unter dem Vorsitz des Präsidenten der finnischen Zentralbank, Erkki Liikanen sowie bereits bestehenden nationalen Vorschriften einiger Mitgliedstaaten, internationalen Ansätzen zu diesem Thema (Rat für Finanzstabilität) und Entwicklungen in anderen Staaten.

Binnenmarktkommissar Michel Barnier erklärte:

„Die heutigen Vorschläge sind der letzte Baustein des neu gestalteten Regulierungsrahmens für das europäische Bankenwesen. Die Vorschriften betreffen die wenigen Großbanken, für die immer noch „too-big-to-fail“ gelten könnte, d. h. die zu groß sind, um sie in die Insolvenz zu entlassen, deren Rettung zu teuer ist oder die aufgrund ihrer komplexen Struktur nicht ordnungsgemäß abgewickelt werden können. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden für größere Finanzstabilität sorgen und sicherstellen, dass nicht letzten Endes die Steuerzahler für die Fehler von Banken einstehen müssen. Die heutigen Vorschläge schaffen einen gemeinsamen Rahmen auf EU-Ebene, einen Rahmen, den wir brauchen, um zu verhindern, dass unterschiedliche nationale Lösungen zu Brüchen in der Bankenunion führen oder das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts beeinträchtigen. Die Vorschläge sind sorgfältig austariert, um das für Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum so wichtige, gleichzeitig aber so delikate Gleichgewicht zwischen Finanzstabilität und der Schaffung eines günstigen Umfelds für die Kreditvergabe an die Realwirtschaft zu wahren.“

Die Vorschläge sollen den EU-Bankensektor widerstandsfähiger machen und gleichzeitig dafür sorgen, dass die Banken weiterhin Wirtschaft und Wachstum finanzieren. Der Vorschlag zur Strukturreform der EU-Banken gilt nur für die größten Banken sowie für Banken mit besonders komplexer Struktur und signifikantem Handelsgeschäft. Er umfasst folgende Elemente:

  1. Das Verbot des Eigenhandels in Finanzinstrumenten und Waren, d. h. des Handels für eigene Rechnung zum ausschließlichen Zweck der Gewinnerzielung der Bank. Diese Tätigkeiten bergen zahlreiche Risiken, ohne den Bankkunden oder der Wirtschaft konkrete Vorteile zu bieten.
  2. Die Befugnis und in bestimmten Fällen auch die Verpflichtung der Aufsichtsbehörden, die Übertragung anderer hochsensibler Tätigkeiten (wie Market-Making, Handel mit komplexen Derivaten und Verbriefungen) auf separate Handelsunternehmen innerhalb der Gruppe zu verlangen. Dadurch soll die Gefahr gebannt werden, dass Banken das Verbot bestimmter Handelsgeschäfte durch versteckte Eigenhandelsgeschäfte umgehen, die ein zu hohes Gewicht erhalten oder zu stark gehebelt werden und so die gesamte Bank und das Finanzsystem insgesamt gefährden können. Die Banken müssen Tätigkeiten nicht abtrennen, wenn sie ihrer Aufsichtsbehörde gegenüber glaubhaft nachweisen können, dass die entstehenden Risiken auf anderem Wege gemindert werden.
  3. Bestimmungen über die rechtlichen, wirtschaftlichen und operativen Verbindungen sowie die Verbindungen im Bereich der Unternehmensführung zwischen dem abgetrennten Handelsunternehmen und dem Rest der Bankengruppe.

Um Banken daran zu hindern, diese Regeln durch teilweise Auslagerung von Tätigkeiten in den Sektor der weniger streng regulierten Schattenbanken zu umgehen, muss die strukturelle Abtrennung durch Bestimmungen zur Erhöhung der Transparenz des Schattenbankwesens flankiert werden. Deshalb ist in dem begleitenden Vorschlag zur Stärkung der Transparenz eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen, die Regulierungsbehörden und Anlegern ein besseres Verständnis von Wertpapierfinanzierungsgeschäften ermöglichen sollen. Diese Transaktionen waren während der Finanzkrise eine Quelle von Ansteckungsgefahren, Hebelgeschäften und prozyklischen Wirkungen. Diese Vorgänge müssen besser überwacht werden, um die ihrer Nutzung inhärenten systemischen Risiken einzudämmen.

Weitere Informationen in der ausführlichen Pressemitteilung, in diesen beiden Memos hier und hier und auf der Website der Generaldirektion Binnenmarkt.
Pressemitteilung der EU-Kommission

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Anmerkung
Prinzipiell erscheinen diese Regeln ein Ansatz in die richtige Richtung sein.
Denkt man an die ungeheure Machtfülle der too-big-to-jail-Spieler sowie deren Lobby-Armeen wird man sich an ein Faust I-Zitat erinnern:

„Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.“
Faust I , Vers 765 / Faust I , Vers 765 / Faust ; Zitat im Textumfeld

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Ihr Oeconomicus

Das Täuschungsmanöver des Finanzministers

Steuermilliarden für Bankenrettung

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17_Brümmel_72dpi (2) Auszug aus der Cartoon-Reihe: Brümmel in Brüssel

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Nie mehr Steuerzahlergeld für Banken, so lautete das Credo der Bundes-Schnurgel aus Kanzleramt und BMF.

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Was jedoch in der Öffentlichkeit bisher nicht wahrgenommen wurde:

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In Brüssel ist Wolfgang Schäuble gemeinsam mit seinen europäischen Amtskollegen längst von diesem klaren Versprechen abgerückt.

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MONITOR liegt der bislang unveröffentlichte Entwurf zur sogenannten Bankenabwicklungs-Richtlinie vor. Danach sollen grundsätzlich zwar die Gläubiger, Aktionäre und Großkunden einspringen, wenn eine Bank ins Straucheln gerät. Doch eine geplante Ausnahmeregelung hebelt diesen Grundsatz der Gläubigerhaftung weitgehend aus. Ein Täuschungsmanöver, das den Steuerzahler Milliarden kosten kann.

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Für die LeserInnen dieses Blogs keine wirkliche Überraschung, da hier bereits mehrfach dieser Themenkomplex skizziert:

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18. Juli 2012 – Zwangsanleihen als Lösung für die Krise?
http://oconomicus.wordpress.com/2012/07/18/zwangsanleihen-als-losung-fur-die-krise/

19. März 2013 – Oh wie gut, dass niemand ahnt … … was auch Euch in Bälde schwant
http://oconomicus.wordpress.com/2013/03/19/oh-wie-gut-dass-niemand-ahnt-was-auch-euch-in-balde-schwant/

4. April 2013 – Bail-in zu Lasten von Schweizer Konten – Ist eine Zyprisierung von Guthaben auf Schweizer Konten denkbar?
http://oconomicus.wordpress.com/2013/04/04/bail-in-zu-lasten-von-schweizer-konten/

13. April 2013 – Die Enteignungs-Uhr tickt lauter: Sparer mit hohen Guthaben sollen für marode Banken haften
http://oconomicus.wordpress.com/2013/04/13/die-enteignungs-uhr-tickt-lauter/

3. Mai 2013 – Dossier zur “Zyprisierung” von Sparern und Anlegern: Bail-in, Sprechblase oder bittere Realität?
http://oconomicus.wordpress.com/2013/05/03/bail-in-sprechblase-oder-bittere-realitat-dossier-zur-zyprisierung-von-sparern-und-anlegern/

3. Mai 2013 – Südeuropa schafft es alleine nicht! – EU-Gesetz: Deutsche Sparer sollen für europäische Banken haften
http://oconomicus.wordpress.com/2013/05/03/sudeuropa-allein-schafft-es-nicht/

14. Juli 2013 – Wenn aus dem Sparkonto eine Zwangsspende wird ! – Staatliche Beihilfen: Kommission erlässt Krisenvorschriften für Banken
http://oconomicus.wordpress.com/2013/07/14/wenn-aus-dem-sparkonto-ein-spendenkonto-wird/

29. August 2013 -Bilanzfälschung legalisiert – wie Banken tricksen: “fair value”-Bewertungen in Bank-Bilanzen
http://oconomicus.wordpress.com/2013/08/29/bilanzfalschung-legalisiert-wie-banken-tricksen/

04. November 2013 – Zahlen, Daten, Fakten der Kreditwirtschaft
http://oconomicus.wordpress.com/2013/11/04/zahlen-daten-fakten-der-kreditwirtschaft/

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Besten Dank für die geschätzte Aufmerksamkeit!

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Ihr Oeconomicus

EZB beginnt vor Übernahme der Aufsichtsfunktion mit umfassender Bewertung

PRESSEMITTEILUNG DER EZB:
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23. Oktober 2013 – EZB beginnt vor Übernahme der Aufsichtsfunktion mit umfassender Bewertung

  • Große Banken werden Risikobewertung, Prüfung von Aktiva-Qualität und Stresstest unterzogen
  • Bewertung beginnt im November und dauert zwölf Monate
  • Maßnahme soll Transparenz, Korrekturen und Vertrauensbildung fördern

Heute gibt die Europäische Zentralbank (EZB) Einzelheiten der umfassenden Bewertung bekannt, die sie als vorbereitende Maßnahme vor Übernahme der vollen Verantwortung für die Aufsicht im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus durchführt. Zudem wird die Liste jener Banken veröffentlicht, die Gegenstand der Bewertung sind. Die Bewertung stellt eine wichtige Etappe bei der Vorbereitung des einheitlichen Aufsichtsmechanismus dar und ist generell als Schritt hin zu mehr Transparenz bei den Bankbilanzen und zu einer einheitlicheren Vorgehensweise im Bereich Aufsicht in Europa zu sehen.

Aufgenommen wird die Bewertung, die zwölf Monate in Anspruch nehmen wird, im November 2013. Sie wird gemeinsam mit den zuständigen nationalen Behörden (National Competent Authorities – NCAs) jener Mitgliedstaaten durchgeführt, die am einheitlichen Aufsichtsmechanismus teilnehmen, und durch unabhängige Dritte auf allen Ebenen der EZB und der NCAs unterstützt.

Durch die Bewertung sollen vor allem drei Ziele – Transparenz, Korrekturen und Vertrauensbildung – erreicht werden: Transparenz durch die Verbesserung der Qualität der verfügbaren Informationen zur Situation der Banken, Korrekturen durch Ermittlung und Umsetzung gegebenenfalls notwendiger Korrekturmaßnahmen und Vertrauensbildungda sich alle Interessenträger gewiss sein können, dass die Banken grundlegend solide und vertrauenswürdig sind.

Die Bewertung setzt sich aus drei Elementen zusammen:

  • Erstens erfolgt eine aufsichtliche Risikobewertung, bei der die Hauptrisiken – u. a. Liquidität, Verschuldungsgrad und Refinanzierung – in quantitativer und qualitativer Hinsicht geprüft werden.
  • Zweitens wird eine Prüfung der Aktiva-Qualität (Asset Quality Review – AQR) zur Steigerung der Transparenz in Bezug auf die Engagements von Banken vorgenommen. Hierbei wird die Qualität der Bankaktiva auf den Prüfstand gestellt, u. a. wird analysiert, ob die Bewertung der Aktiva und Sicherheiten adäquat ist und die damit zusammenhängenden Rückstellungen angemessen sind.
  • Und drittens wird ein Stresstest durchgeführt, mit dem die Widerstandsfähigkeit der Bankbilanzen bei Stress-Szenarien untersucht wird.

Diese drei Elemente greifen eng ineinander. Grundlage der Bewertung wird eine Eigenkapitalquote von 8 % hartem Kernkapital sein, wobei sowohl für die AQR als auch für das Basisszenario des Stresstests die in der Eigenkapitalrichtlinie IV/Eigenkapitalverordnung, einschließlich Übergangsregelungen, enthaltene Definition herangezogen wird. Einzelheiten zum Stresstest werden zu einem späteren Zeitpunkt in Abstimmung mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde bekanntgegeben.

Den Abschluss der umfassenden Bewertung bildet die Veröffentlichung – in zusammengefasster Form – der Ergebnisse auf Länder- und Bankenebene nebst etwaigen Empfehlungen für aufsichtliche Maßnahmen. Diese umfangreichen Ergebnisse, die auch die im Rahmen der drei Säulen der umfassenden Bewertung gewonnenen Erkenntnisse enthalten, werden veröffentlicht, bevor die EZB im November 2014 die Aufsichtsfunktion übernimmt.

Mario Draghi, der Präsident der EZB, äußerte sich wie folgt zu diesem Thema:

„Eine einheitliche umfassende Bewertung, die auf alle bedeutenden Banken – die rund 85 % des Bankensystems des Euroraums ausmachen – gleichermaßen Anwendung findet, ist ein wichtiger Schritt nach vorn für Europa und für die Zukunft der Wirtschaft des Euro-Währungsgebiets. Transparenz ist hierbei das oberste Ziel. Wir gehen davon aus, dass durch die Bewertung das Vertrauen des privaten Sektors in die Solidität der Banken des Eurogebiets und in die Qualität ihrer Bilanzen gestärkt wird.“

Nähere Einzelheiten können der Übersicht über die wichtigsten Merkmale der umfassenden Bewertung entnommen werden (siehe Link).

Medienanfragen sind an Frau Jill Forde oder Frau Uta Harnischfeger zu richten unter +49 69 1344 7455.

Europäische Zentralbank
Generaldirektion Kommunikation und Sprachendienst
Kaiserstraße 29, D-60311 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 1344 7455
E-Mail: info@ecb.europa.eu | Website: www.ecb.europa.eu | Ansprechpartner für Medienvertreter 

Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet.

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Anmerkung
Der Prüfungsansatz ist sinnvoll und richtig, schlimmstenfalls jedoch unzureichend, da nicht erkennbar ist, ob überhaupt und falls ja, in welchem Umfang ausserbilanzielle Risiken (Special Purpose Vehicles, Stillhalter-Geschäfte, Derivate-Engagements) ebenfalls einer intensiven Prüfung unterzogen werden.
Daneben sind derzeit keine Hinweise ersichtlich, ob und in welcher Weise Assets in den Bankbilanzen, die nach IAS-Standards nach dem fair-value-Prinzip bewertet sind, einer kritischen Untersuchung unterzogen werden sollen.
Ausserdem erscheint es zwingend geboten, alle relevanten Daten und Fakten einer intensiven Prüfung zu unterziehen, die sich auf Kredit-Engagements mit staatlichen und halbstaatlichen Schuldnern beziehen. Besonders spannend hierbei wäre es, die aktuelle und künftige Risiko-Qualität z.B. von Kassenkrediten und ausgereichten Darlehen an US-Municipals zu überprüfen.
Wenn man schon Begrifflichkeiten wie Transparenz und Rückgewinnung von Vertrauen in den Ring wirft, sollten drei weitere Aspekte unbedingt in die Bedingungen der Stress-Tests mit einfließen:

  1. Verschärfung der Definition von non-performing loans (bislang geht es hier um Engagements, die seit mind. 90 Tagen nicht mehr bedient werden – eine drastische Verkürzung dieser Frist erscheint mir dringend geboten)
  2. eine kritische Würdigung juristischer Risiken insbesondere hinsichtlich etwaiger Sanktionen der US-Behörden im Zusammenhang mit intransparenten oder fragwürdigen Geschäftspraktiken, für welche es ggfls. Rückstellungsbedarf geben mag. 
  3. last but not least sollte darüber nachgedacht werden, wie man -als Folge des Libor-Skandals– etwaige Zinsrückforderungen seitens geschädigter Kunden bewerten möchte.

Ihr Oeconomicus

Das Billionen-Versprechen

Nach Einschätzungen des Handelsblatt’s war gestern war ein großer Tag für Deutschlands Sparer.

Auf der Handelsblatt-Tagung „Banken im Umbruch“ kam es zum Schulterschluss von Deutsche-Bank-Co-Chef Anshu Jain, Sparkassen-Präsident Georg Fahrenschon und EZB-Direktoriumsmitglied Jörg Asmussen.

Erstmals lehnten alle drei die Idee der EU-Kommission ab, mehr als drei Billionen Euro deutscher Spargelder, Sichteinlagen und Termingelder in den Einlagensicherungsfonds einer europäischen Bankenunion einzuspeisen.

Das ist für alle Kontoinhaber so erfreulich, als würden Weltspartag und Weihnachten zusammenfallen.

Die HB-Titelgeschichte „Das Billionen-Versprechen“ sollten Sie freiwillig als „geldwerten Vorteil“ versteuern.

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Handelsblatt-Tagung „Banken im Umbruch“
Anshu Jain entdeckt seine Liebe für die Sparkassen

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Na ja, klappern gehört eben zum Handwerk … selber Denken ist oft weitaus zielführender!

Ihr Oeconomicus

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Archiv-Beiträge zum Themenkreis „Einlagensicherungsfonds“

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Finanzaufsicht: EZB will künftig den Daumen über Banken heben oder senken
Die Europäische Zentralbank beansprucht die Hoheit über die Abwicklung von Banken. Die Entscheidung über das Ende eines Instituts solle allein bei der Zentralbank liegen, fordert EZB-Direktor Jörg Asmussen.
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Handelsblatt

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Widerstand in Deutschland: Banken-Einlagensicherung Europaweit
Die Banken in Deutschland gehen auf die Barrikaden. Solange die Banken vom Steuerzahler gerettet werden ist die Welt in Ordnung, der geplante gemeinsame Einlagensicherungsfonds auf EU-Ebene, dem Braten kann und will man nicht trauen. Nicht ganz zu Unrecht, fürchtet man um die eigenen Einlagen. Bei den Sicherungsfonds zahlen alle Banken ein und gerät dann eine in Schieflage, soll aus dem kollektiven Fonds gerettet werden. Auch wenn deutsche Banken bereits mit toxischem Müll vollgeladen sind, bei einigen EU-Kollegen sieht es noch deutlich schlimmer aus.
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Jens Blecker – iknews

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Wenn aus dem Sparkonto eine Zwangsspende wird !

Staatliche Beihilfen: Kommission erlässt Krisenvorschriften für Banken

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Bildrechte: Wiki – gemeinfrei
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Ab dem 1. August 2013 wird für Sparer – im Neusprech nachrangige Gläubiger genannt – eine neue Zeitrechnung beginnen!
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Ab diesem Termin werden die neuen Krisenvorschriften der EU-Kommission für Banken gelten. Was dies für uns alle bedeutet, entnehmen Sie am besten selbst der nachfolgenden Presse-Erklärung:
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Reference: IP/13/672 Event Date: 10/07/2013 Export pdf PDF word DOC
Other available languages : EN FR

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Europäische Kommission – Pressemitteilung – Brüssel, 10. Juli 2013
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Staatliche Beihilfen: Kommission erlässt Krisenvorschriften für Banken
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Die Europäische Kommission hat ihre befristeten Vorschriften für die Würdigung krisenbedingter staatlicher Beihilfen für Finanzinstitute überarbeitet. Die wesentlichen Änderungen zielen darauf ab, den Umstrukturierungsprozess zu verbessern und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Banken zu schaffen. So wird nach den geänderten Vorschriften verlangt, dass Banken einen soliden Plan für ihre Umstrukturierung oder geordnete Abwicklung vorlegen, bevor sie Rekapitalisierungen oder Maßnahmen zum Schutz ihrer wertgeminderten Vermögenswerte in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus werden bei Banken mit ausgewiesenen Kapitallücken zunächst die Bankeigentümer und die nachrangigen Gläubiger zur Kasse gebeten werden, bevor die Banken eine staatliche Unterstützung beantragen können.
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„Die heute verabschiedeten Änderungen der Krisenvorschriften stützen sich auf die Praxis, die sich in den letzten Jahren bei der Rettung und Umstrukturierung von Banken bewährt hat. Insbesondere müssen jetzt zuerst Anteilseigner und nachrangige Gläubiger einen Beitrag leisten, bevor weitere Steuergelder in die Rettung der betreffenden Bank fließen. Auf diese Weise wird für gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen ähnlichen Banken, die in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig sind, gesorgt und der Fragmentierung des Finanzmarkts Einhalt geboten. Des Weiteren können Banken nur dann eine Rekapitalisierung in Anspruch nehmen, wenn sie einen soliden Umstrukturierungsplan vorlegen. Von den neuen Vorschriften versprechen wir uns raschere und effizientere Umstrukturierungen“,
so der für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissar und Kommissionsvizepräsident Joaquín Almunia.
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Die Mitteilung der Kommission enthält die aktualisierten krisenbedingten Vorschriften für staatliche Beihilfen, die ab dem 1. August 2013 gelten werden. Die neue Mitteilung tritt an die Stelle der Bankenmitteilung aus dem Jahr 2008 und ergänzt darüber hinaus die anderen Krisenvorschriften. Zusammengenommen bilden diese Krisenmitteilungen das Regelwerk, in dem die Voraussetzungen erläutert sind, die erfüllt sein müssen, damit die Mitgliedstaaten den betroffenen Banken Garantien, Rekapitalisierungen oder Entlastungsmaßnahmen für wertgeminderte Vermögenswerte gewähren können; außerdem ist dort ausgeführt, welche Anforderungen an den Umstrukturierungsplan gestellt werden.
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Die wichtigsten Änderungen gegenüber den bisher geltenden Krisenmitteilungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
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Ein wirksamerer Umstrukturierungsprozess: Eine Bank muss, bevor sie Rekapitalisierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen kann, einen Umstrukturierungsplan (einschließlich eines Kapitalbeschaffungsplans) ausarbeiten, in dem überzeugend darzulegen ist, wie die Bank langfristig wieder rentabel wirtschaften wird. Wenn es nicht möglich ist, die Rentabilität der Bank wiederherzustellen, ist ein Konzept für deren geordnete Abwicklung vorzulegen.
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Bislang hat die Kommission Rekapitalisierungsmaßnahmen zunächst befristet als Rettungsmaßnahmen genehmigt und dann auf der Grundlage des anschließend vorzulegenden Umstrukturierungsplans endgültig darüber befunden, ob die Maßnahmen mit dem Binnenmarkt vereinbar sind. Dieses Modell hat sich zu Beginn der Krise bewährt, da es zur raschen Stabilisierung der Finanzmärkte beitragen und ein Übergreifen der Krise auf andere Bereiche verhindern konnte. Dieser Ansatz hat jedoch zum Teil auch dazu geführt, dass sich die Umstrukturierung der begünstigen Banken erheblich verzögerte, weil es nach der Gewährung der Rettungsmaßnahmen an wirklichen Anreizen fehlte, die nötigen Umstrukturierungsmaßnahmen durchzuführen, mit denen die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel auf ein Minimum begrenzt und das Auftreten ähnlicher Probleme vermieden werden sollte. Einige solcher Fälle bestehen seit 2009. Die spanische Regelung, auf deren Grundlage alle acht Umstrukturierungspläne in weniger als vier Monaten genehmigt wurden, verdeutlicht hingegen, dass ein solcher Prozess durchaus gestrafft werden kann.
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Die neuen Vorschriften sehen vor, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission in Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden nach geeigneten Möglichkeiten suchen können, wie etwaige Kapitallücken mit Mitteln der Bank, der privaten Investoren oder der Anteilseigner der Bank geschlossen werden können. Sollte eine staatliche Rekapitalisierung dringend erforderlich sein, um eine Gefährdung der Finanzstabilität abzuwenden, kann diese nach wie vor auch vor Abschluss des vollständigen Umstrukturierungsplans vorübergehend genehmigt werden. In diesem Falle muss die zuständige Aufsichtsbehörde jedoch bestätigen, dass ein sofortiges Eingreifen erforderlich ist.
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Strengere Anforderungen an die Lastenverteilung: Banken mit einer ausgewiesenen Kapitallücke müssen dafür sorgen, dass Anteilseigner wie auch Inhaber nachrangiger Schuldtitel einen angemessenen Beitrag zur Deckung des Kapitalbedarfs leisten, bevor sie staatliche Rekapitalisierungen oder Maßnahmen zum Schutz ihrer wertgeminderten Vermögenswerte in Anspruch nehmen können. Auf diese Weise werden gleiche Wettbewerbsbedingungen für ähnliche Banken mit Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten geschaffen und der Fragmentierung des Finanzmarkts vorgebeugt. Ausnahmen sind möglich, wenn die Finanzstabilität auf dem Spiel steht oder wenn eine Bank bereits einen großen Teil des Kapitalbedarfs selbst aufgebracht hat und der Restbetrag, der mit staatlichen Mitteln gedeckt werden soll, im Vergleich zu der Bilanzsumme der betreffenden Bank gering ist.
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Die Kommission hat außerdem ausgeführt, dass sie bei der Prüfung der staatlichen Beihilfen weiterhin dem übergeordneten Ziel der Finanzstabilität Rechnung trägt, dass makroökonomische Erwägungen bei der Bewertung nach wie vor eine Rolle spielen und welche Bedeutung die Änderungen für Beihilferegelungen haben. Des Weiteren hat die Kommission ihre Beschlusspraxis, u. a. in Bezug auf Abwicklungsbeihilfen, kodifiziert.
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Die Vorschriften in der neuen Bankenmitteilung verlangen, dass insolvente Banken eine strikte Vergütungspolitik für Führungskräfte verfolgen und die Gesamtvergütung eine bestimmte Obergrenze nicht überschreitet, solange sich die Bank in der Umstrukturierung befindet oder staatliche Unterstützung erhält. So hat das Management einen konkreten Anreiz, den Umstrukturierungsplan umzusetzen und die Unterstützung zurückzuzahlen.
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Die überarbeiteten Vorschriften werden so lange gelten, wie es die Marktbedingungen erfordern. Die Vorschriften werden, wann immer erforderlich, weiter überarbeitet. So wäre es denkbar, dass sie aufgrund der Weiterentwicklung des EU-Regulierungsrahmens für den Bankensektor angepasst werden müssen.
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Hintergrund
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Nach dem Zusammenbruch von Lehman Brothers erließ die Kommission 2008 und 2009 krisenbedingt einen umfassenden Rahmen für koordinierte Maßnahmen zur Stützung des Finanzsektors, um einerseits für Finanzstabilität zu sorgen und anderseits aber auch im Binnenmarkt Verzerrungen im Wettbewerb zwischen den Banken der verschiedenen Mitgliedstaat so gering wie möglich zu halten.
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In diesem Rahmen sind die gemeinsamen, auf EU-Ebene geltenden Bedingungen für den Zugang zu staatlicher Unterstützung festgelegt sowie die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine solche Unterstützung nach den EU-Beihilfevorschriften für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt werden kann. Dieser Rahmen umfasst die Bankenmitteilung, die Rekapitalisierungsmitteilung, die Impaired-Assets-Mitteilung und die Umstrukturierungsmitteilung. Die in diesen Krisenmitteilungen dargelegten Vorschriften wurden auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eingeführt, nach dem staatliche Beihilfen zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats mit dem Binnenmarkt vereinbar sind.
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Diese Vorschriften wurden regelmäßig und wann immer erforderlich aktualisiert, um der Entwicklung der Krise Rechnung zu tragen. Die zunehmend unterschiedlich verlaufende wirtschaftliche Erholung., die unterschiedlichen Anforderungen an die Lastenverteilung in der EU sowie die Notwendigkeit des Abbaus und der Konsolidierung der öffentlichen und privaten Schulden und die bestehenden Schwachstellen im Finanzsektor haben unterdessen zu Spannungen auf den Finanzmärkten und einer Fragmentierung mit zunehmenden Verzerrungen im Binnenmarkt geführt. Mit der heutigen Annahme der Krisenvorschriften sollen diese Probleme behoben werden.
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Die Vorschriften wurden bereits dreimal überarbeitet. Die gesamten Vorschriften zur Bewältigung der Bankenkrise befinden sich auf der folgenden Website:
http://ec.europa.eu/competition/state_aid/legislation/temporary.html
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Archiv-Beitrag vom 19.März 2013: „Oh wie gut, dass niemand ahnt ..“

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relevante Archiv-Beiträge zum Thema „bail-in“

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relevante Archiv-Beiträge zum Thema „Einlagen-Sicherung

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Zwangsabgabe: Ab 1. August steigt das Risiko für Bank-Kunden erheblich
Viele Banken in Europa spekulieren auf Teufel komm raus mit dem Geld der Sparer und weigern sich, die Risiken offenzulegen. Alle hoffen unverändert auf die Rettung durch den Steuerzahler. Doch die EU hat nun still und leise ein Gesetz beschlossen, demnach ab 1. August die Bank-Kunden als erste enteignet werden müssen, wenn eine Bank in die Krise gerät.
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DWN
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Europe’s Zombie Banks
What is wrong with Europe’s banks? The short answer is that the sector is too large, has too little capital, and contains too many players that lack a viable long-term business model. It is the combination of the last two factors – an overabundance of banks with no sustainable way to turn a profit – that constitutes the most serious and most difficult problem.
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Daniel Gros – Center for European Policy Studies
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Die Europäische Bankenunion

Welche Gemeinschaftssysteme sind zusätzlich notwendig?

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Im Mai 2013 wurde die Umsetzung von Basel III im Bundestag beschlossen. In einer Expertenanhörung in Frankfurt diskutieren Jörg Asmussen (EZB), Ludger Gooßens (Deutscher Sparkassen- und Giroverband) und Thomas Losse-Müller (Finanzministerium Schleswig-Holstein) den weiteren Regulierungsbedarf im Bankensektor.
Es moderiert Priska Hinz (MdB Bündnis 90/Die Grünen).
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Auf dem Weg zu mehr Stabilität

Ein Dialog über die Ausgestaltung der Bankenunion
zwischen Wissenschaft und Praxis

5. April 2013, 11.00 bis 16.30 Uhr

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Europas Geldinstitute sollen strenger und zentraler überwacht werden. Doch wer sollte die Kontrolle übernehmen? Und müssen deutsche Sparer bald für alle Europäer haften? Diese Fragen diskutieren auf Einladung von Europolis, einer Initiative für europäische Ordnungspolitik, und der WirtschaftsWoche unter anderem das Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank, Yves Mersch, die Präsidentin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Elke König, sowie die Vizepräsidentin der Deutschen Bundesbank, Sabine Lautenschläger.
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ABLAUF DES SEMINARS
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I. Begrüßung und Einführung
Prof. Dr. Markus C. Kerber, TU Berlin, Europolis e.V.
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II. Auf dem Weg in die europäische Bankenaufsicht
Dr. Elke König, Präsidentin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
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III. Die Bankenunion – eine europäische Perspektive
Yves Mersch, Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank
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IV. Diskussion: Worauf es bei der Schaffung der Bankenunion ankommt
• Dr. Elke König, Präsidentin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
• Yves Mersch, Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank
Jozef Makúch, Governor of Národná banka Slovenska
Mojmir Hampl, Vice Governor, Czech National Bank
• Mag. Andreas Ittner, Mitglied des Direktoriums, Österreichische Nationalbank
Moderation:
Prof. Dr. Markus C. Kerber, TU Berlin, Europolis e.V.
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V. Europäische Bankenunion: die Akteure
Sabine Lautenschläger, Vizepräsidentin der Deutschen Bundesbank
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VI. Europäische Bankenaufsicht: Schnelligkeit vor Genauigkeit?
Prof. Dr. Stephan Paul, Ruhr-Universität Bochum
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VII. Die Bankenunion und ihre Auswirkungen auf das retail banking
Prof. Dr. Norbert Kleinheyer, Verbandsgeschäftsführer, Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen
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VIII. Die europäische Bankenunion aus der Sicht einer deutschen Privatbank
Dr. Henneke Lütgerath, Partner M.M.Warburg & CO
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IX. Die Bankenwelt im Wandel? Eine Betrachtung aus praktischer Sicht
Dr. Hans-Peter Ferslev, Rechtsanwalt, ehemals Bereichsvorstand Deutsche Bank AG
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X. Diskussion: Die Auswirkungen der Bankenunion auf das deutsche Bankensystem
• Sabine Lautenschläger, Vizepräsidentin der Deutschen Bundesbank
• Prof. Dr. Norbert Kleinheyer, Verbandsgeschäftsführer, Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen
• Dr. Henneke Lütgerath, Partner M.M.Warburg & CO
• Mag. Peter Brandner, Lektor, Institut für Finanzrecht an der Universität Wien
Prof. Dr. Gunnar Heinsohn, Universität Bremen
Moderation:
Malte Fischer, Chefökonom, Wirtschaftswoche
XI. Synthese
Prof. Dr. Markus C. Kerber, TU Berlin, Europolis e.V.
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Eine Nachbesprechung für Studenten findet am 12.4.2013 in der Zeit von 15.00 bis 18.00 Uhr in Raum H 3004 statt
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Anmeldung und Registrierung