Schlagwort-Archive: Prof. Andreas Voßkuhle

Teufel vs Weihwasser ..

.. oder Politik vs. Referendum

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Ihnen ist sicher schon häufiger aufgefallen was Politiker, deren Hofstaat samt Einfluß-Bereich konzertiert durch mediale Sedativa am meisten fürchten:
die Vorstellung das eigene Volk über unliebsame politische Ziele zu befragen … Terminus technicus: Referendum.
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Ein demonstrativer Beleg hierfür wurde anlässlich der Phoenix-Talkrunde “Parlamente in der Europäischen Integration” in solch perfekt inszenierter Weise abgeliefert, dass wohl nur ausgeschlafene Selbstdenker mit staunendem Gesichtsausdruck das gereichte Sedativum als solches erkennen konnten.
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Die Teilnehmer:
– Dr. Norbert Lammert (Präsident des Deutschen Bundestages)
– Prof. Andreas Voßkuhle (Präsident des Bundesverfassungsgerichts)
– Michael Link (Staatsminister im Auswärtigen Amt)
– Dr. Aart De Geus (Vorstandsvorsitzender der Bertelsmann Stiftung)
– Martin Klingst (Korrespondent Washington, Die Zeit)
Moderation: Prof. Christian Calliess
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Dabei erscheint es geboten den Argumentationslinien der Diskutanten zum Thema “Referendum” ganz besondere Beachtung zu schenken.
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Prof. Andreas Voßkuhle am 05.11.2011 im Focus-Interview:
„Wenn wir einen europäischen Bundesstaat schaffen, dann brauchen wir eine neue Verfassung und dann muss das Volk beteiligt werden. Das kann über eine direkte Abstimmung über einen vorher erarbeiteten Verfassungsentwurf geschehen oder über einen Konvent, der speziell dafür gewählt wird.“
Eine Nationalversammlung nach dem Vorbild der Paulskirche wäre das, so Voßkuhle ..
„und dann das Modell des Verfassungskonvents, oder stellvertretend für das Volk ein neues Grundgesetz erarbeitet.“
Welchen Charakter dieses Modell dann hätte – nämlich seinen – machte der Verfassungsgerichtspräsident aber schon mal präventiv deutlich:
„Die Vorstellung, mit mehr Plebisziten würde die Welt demokratischer, ist sicherlich falsch.”
beste Grüße
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Ihr Oeconomicus

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BVerfG: ESM-Urteil erst nach den Wahlen

BVerfG: ESM-Urteil erst nach den Wahlen

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Huch, wer hätte das gedacht?
Der Jurist und Beobachter des Bundesverfassungsgerichts, Maximilian Steinbeis, berichtet auf seinem Blog von einer interessanten Entwicklung in Karlsruhe.
Steinbeis schreibt:
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„Ich komme gerade von der Jahrespressekonferenz des Bundesverfassungsgerichts. Dort stellt Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle immer die großen Bundesverfassungsgericht Verfahren vor, die in diesem Jahr entschieden werden sollen. Darunter sind zwei, die Europa betreffen.
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Da ist zum einen das Verfahren zu ESM und Fiskalpakt, das ja immer noch beim Zweiten Senat anhängig ist – bisher ist ja nur über die Anträge auf einstweilige Anordnung entschieden. Ungeklärt ist vor allem, was Karlsruhe zu der Selbstermächtigung der Europäischen Zentralbank sagt, Anleihen der Schuldnerstaaten in unbegrenzter Höhe zu kaufen. Das ist völlig unkartiertes Gelände. Niemand weiß, was da rauskommt.
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Allerdings scheint eher unwahrscheinlich, dass wir dazu noch in diesem Jahr ein Urteil sehen werden. Der Fall steht zwar auf der Liste der 2013 zu entscheidenden Verfahren, aber die heißt nicht ohne Grund in Karlsruhe “Lügenliste”. Voßkuhle deutete an, dass das Urteil noch nicht so bald kommt. Das sei eine “größere Geschichte”, man müsse “gucken, wie wir damit umgehen”, das sei “noch nicht ganz klar” – im Gegensatz etwa zum Urteil zum Ehegattensplitting, bei dem er “zuversichtlich (sei), dass wir das schaffen”.
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Wobei das Gericht auch das Thema EZB abtrennen und gesondert entscheiden könnte, oder nicht? Dann könnte vielleicht die Hauptsacheentscheidung in punkto ESM und Fiskalpakt schneller fallen.“
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Konkret bedeutet das, dass das Bundesverfassungsgericht offenbar mit einem Urteil nicht Öl ins Feuer des Bundestagswahlkampfs gießen möchte. Was das bedeutet, ist schwer zu sagen. Im zuständigen zweiten Senat sitzt unter anderem der ehemalige saarländische Ministerpräsident und CDU-Kämpe Peter Müller. Eine rein juristische Entscheidung bei dieser „größeren Geschichte“ ist unwahrscheinlich.
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Die Karlsruher Richter würden mit jedem Spruch den Bundestags-Wahlkampf beeinflussen: Geben sie den Klägern recht, dann wäre das eine fatale Blamage für Merkel. Geben sie der großen Rot-Schwarz-Grün-Blauen Koalition recht, dann könnten die Linken im Wahlkampf gewinnen, indem sie die fortschreitende Ausbeutung der internationalen Arbeiterklasse noch größer auf ihre Fahnen schreiben.
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Steinbeis merkt in seinem Blog an, dass sich der Zweite Senat bei der PK bemüht habe, „ein Maß an Gleichmut an den Tag zu legen, das an Herablassung grenzte“. Dies spricht dafür, dass man sich in Karlsruhe der Sprengkraft des Urteils für Europa bewusst ist. Die Richter wollen das Thema nicht im Wahlkampf zünden und kehren es somit dezent als Zeitbombe neben die Derivate unter den Europäischen Realitätsverweigerungsteppich.
DMN

Das Verfassungskloster in Karlsruhe

Das Verfassungskloster in Karlsruhe

„Wenn ich noch einmal das Wort Karlsruhe höre, verlasse ich den Saal“,
soll vor wenigen Wochen die Chefin des Internationalen Währungsfonds, Christine Lagarde, gedroht haben. Doch dem obersten deutschen Gericht kann keiner aus dem Weg gehen. Das liegt zum einen schlicht an der Tatsache, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichts eine in der deutschen Verfassung fest zugeschriebene Bedeutung haben. Zum anderen liegt es aber auch daran, dass die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) im größten EU-Land nun mal eine Richtungsentscheidung in der Euro-Rettung ist – ob man das gut findet oder nicht.
Berühmt ist das Zitat des damaligen Chefs des Bundeskanzleramts, Horst Emke, aus dem Jahr 1973. Ihm wird der Satz zugeschrieben:
„Von den Arschlöchern in Karlsruhe“ lasse man sich nicht die Ostpolitik kaputt machen.
Vielsagend an diesem Satz von Ehmke ist aber nicht nur die Vehemenz seiner Worte, sondern auch die schon damals wahrgenommene europäische Tragweite der Gerichtsentscheidung.
[…]
Nach seinem Einfluss auf das Regierungsgeschehen in Berlin befragt, sagte Andreas Voßkuhle, sein Gericht „sei kein Ersatzbankspieler, der nach seiner Einwechslung der Stammmannschaft zeigen möchte, wie man Tore schießt, sondern Schiedsrichter des politischen Spiels“. Eine rote Karte haben von 1951 bis 2011 insgesamt 457 Bundesgesetze und -verordnungen bekommen. Daneben gibt es noch diejenigen Fälle, bei denen Gesetze nur deshalb gelten gelassen wurden, weil die Richter Interpretationen oder Formulierungen vorgeschrieben haben.
[…]
Deutsche Welle
Anmerkungen zur Karriere von Prof. Andreas Voßkuhle
Seit 1999 unterhält Voßkuhle einen Lehrstuhl an der Uni Freiburg und sitzt zusammen mit Barroso und Schäuble im Kuratorium der neuen Universitätsstiftung Freiburg. Vosskuhle wurde Rektor der Universität Freiburg und kurz darauf ins Bundesverfassungsgericht berufen. In Sachen Verfassungsrecht war Vosskuhle mit einem Kommentar zum Grundgesetz aufgefallen, indem er die Abschaffung der Verfassungsbeschwerde forderte. Gemäß seiner Grundhaltung hat Vosskuhle 2009 die Verfassungsbeschwerde von CSU und Linken gegen die neue EU-Verfassung (Vertrag von Lissabon) abgewiesen. Möglicherweise ist in diesem Zusammenhang auch die Ernennung zum Präsidenten am Bundesverfassungsgericht zu sehen.

Ihr Oeconomicus

Euro-Staatsstreich vertagt

Euro-Staatsstreich vertagt

von Prof. Dr. Wilhelm Hankel, Donnerstag, 23. August 2012 um 00:57

Prof. Dr. Wilhelm Hankel
Bildrechte: Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Rechteinhabers

Der Rettungsschirm ESM gefährdet unsere Demokratie und unsere Sparguthaben. Die Karlsruher Verfassungsrichter haben ihn bis 12 September gestoppt.

Die Karlsruher Verfassungsrichter, vergleichbar den Ephoren im alten Sparta haben am 10. Juli ihre Entscheidung zum permanenten Rettungsschirm ESM, dem neuen Vertragspaket zur Euro-Rettung, fürs erste vertagt. Schon dass sie den Eil-Anträgen der vier Kläger-Gruppen (der Alt-Kläger um die Professoren Karl Albrecht Schachtschneider, meiner Wenigkeit und anderen, des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler, der Fraktion Die Linke im Bundestag und einer Bürgerinitiative um die frühere Justizministerin Herta Däubler-Gmelin mit 23.000 Bürgerstimmen) stattgaben, war eine Sensation.

Die Bundesregierung war mehr als überrascht. Das zeigte sich am Formtief ihrer Repräsentanten, dem Bundesfinanzminister an der Spitze, bei der Verhandlung. Dass Wolfgang Schäuble unumwunden Abstriche an Deutschlands Demokratie sowie Wohlstandsopfer der Bürger als Preis für das Gelingen des Projektes Vereintes Europa bezeichnete und anforderte, veranlasste Gerichtspräsident Andreas Vosskuhle zur mahnenden Gegenrechnung: Europa brauche die Demokratie in Deutschland genau so wie Deutschland Europa.

Es waren die unfreiwilligen Steilvorlagen der Regierungsvertreter und der auf die Euro-Rettung um jeden Preis eingestimmten Parlamentarier, die die Verfassungsrichter zunehmend nachdenklicher machten und zu Nachfragen veranlassten. Am Ende stand fest: Einen kurzen Prozess, wie ihn die Bundesregierung sich wünscht, wird es mit Deutschlands Verfassungshütern nicht geben. Dafür steht zu viel an Grundrechten der Bürger, an ihrer Freiheit und an ihren Ersparnissen auf dem Spiel.

Die Argumente von uns Alt-Klägern lassen sich in fünf Punkten zusammenfassen.

  1. Durch den ESM wird nicht der Euro gerettet, sondern es werden schlecht regierte Euro-Staaten und verzockte Banken vor dem Konkurs bewahrt.
  2. Die Verträge über das Funktionieren der Währungsunion werden durch den ESM auf den Kopf gestellt. Mit den Hilfen des ESM soll belohnt werden, was bisher strikt untersagt war: hemmungsloses öffentliches und privates Schuldenmachen und das Haften andrer Staaten für den Euro-Sünder. Mit dem ESM und seinen Aufgaben wird ein Grundpfeiler unseres Rechtsystems und unserer marktwirtschaftlichen Ordnung ausgehebelt: die Eigenverantwortung für Versagen und Verluste.
  3. Der ESM sprengt mit seiner Macht alle demokratischen Verfassungen der europäischen Staaten und mit seinen Mitteln alle Dimensionen der europäischen Finanzwirtschaft. Sein Stammkapital ist mir 700 Milliarden Euro mehr als doppelt so groß wie ein deutscher Staatshaushalt und übertrifft insgesamt die Mittel von Europäischer Zentralbank, Bundesbank und der Deutschen Bank (als größter europäischer Privatbank) bei weitem. Europa wird statt von seinem Staaten und ihren demokratisch gewählten Politikern von der Geschäftsleitung des ESM regiert. Diese ist buchstäblich autark, denn sie schuldet keinem Parlament Rechenschaft, genießt Immunität und ist nicht gezwungen, Weisungen der Geldgeber zu befolgen. Die Euro-Länder liefern sich einer anonymen Finanz-Diktatur aus, deren Einfluss unser Leben bestimmen wird.
  4. Nachdem die Euro-Politiker bereits den Staaten Geld-Hoheiten und –Verantwortung genommen haben, starten sie nunmehr den Angriff auf deren Budget-Hoheit, den harten Kern der Demokratie. Wenn die Erstausstattungen des ESM nicht reicht, kann er Nachschüsse verlangen. Niemand kann verlässlich sagen, wo deren Grenze liegt. Die Gesetzeslage ist nicht klar. Deutschland läuft Gefahr, solange zahlen müssen, wie es das (noch) kann. Dem Finanzminister, der so etwas unterschreibt oder vorantreibt, sollten die Hände verdorren.
  5. Deutschland braucht einen starken Euro – so stark wie die D-Mark. Diesen starken Euro kann es aber im Verbund mit den heutigen (und morgigen) Schuldenländern nicht geben. Sie werden auch künftig versuchen, das schwarze Loch zwischen ihrer relativ niedrigen Produktivität und dem allseits gewünschten hohen Lebensstandard durch fremdes Geld zu stopfen – unseres!

Europa steht am Rubikon: Es muss die Währungsunion auflösen, bevor sie zur Sozialkrise führt. Im Südgürtel der Euro-Zone ist diese bereits angekommen. Mehr Arbeitslosigkeit, besonders unter der Jugend, ist kaum noch vorstellbar. Mehr Perspektivenlosigkeit für die Bürger auch nicht. Das alles steht dem zahlenden Norden, insbesondere Deutschland, noch bevor.
[…]
Die Karlsruher Richter haben erkannt, dass das vom Bundestag verabschiedete ESM-Gesetz Pfusch ist. Ich rechne nicht unbedingt damit, dass sie in ihrem Urteil am 12. September frontal gegen die Bundesregierung entscheiden werden. Aber sie werden sie zur Nachbesserung des Gesetzes verpflichten. Damit würde sich das Inkrafttreten des ESM um viele Monate verzögern, und das wäre faktisch das Todesurteil für den ESM und damit für den Euro. Über einen solchen Ausgang sollte niemand traurig sein.

Würde die Beendigung der fatalen Euro-Rettung wirklich größeren Schaden anrichten als ihre Endlos-Fortsetzung? Gilt nicht auch hier das Sprichwort: Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende? Die Euro-Politiker  behaupten: Ein Abbruch der Währungsunion verursache Kosten (zu fragen ist: bei wem?), die nicht mehr zu verkraften seien: Staatsbankrotte, Bankensanierungen, eine tiefe und lang angehaltende Krise der Realwirtschaft wie vor 80 Jahren, als nach dem „schwarzen Freitag“ und dem Zusammenbruch des weltweiten Goldstandards – nach der Pfund-Abwertung vom September 1931 – die wesentliche Weltwirtschaft kollabierte.

Eine Reise an Europas nördliche Peripherie, zur Insel Thule (Island), würde allerdings zeigen, wie wenig das Damals mit dem Heute zu vergleichen ist. Das kleine Land, das kein Mitglied der Euro-Zone und der EU ist, verlor beim Ausbruch der globalen Finanzkrise (in den Jahren 2008/2009) sein gesamtes Bankensystem. Bemerkenswerterweise verzichtet man anschließend auf dessen Sanierung auf Staats- und Steuerzahlerkosten, stattdessen ließ man die verzockten Banken pleitegehen. Die Inlandssparer wurden auf Staatskosten entschädigt, Aktionäre, Auslandsinvestoren sowie die verantwortlichen Manager gingen leer aus. (Einige der Auslandsinvestoren reichten Klage ein, wurden aber per Referendum abgewiesen, die Manager vor Gericht gestellt.) Seine überdimensionierten Bankschulden war das Land mit dieser Maßnahme los; sie drohten weder dem Staat noch der Wirtschaft zum Verhängnis zu werden. Der Staat musste sie weder übernehmen noch nachfinanzieren. Die Währung wurde zunächst drastisch ab- und später wieder leicht aufgewertet (und notiert derzeit um 50 Prozent gegenüber dem Stand vor der Krise). Island wird im Jahr 2012 ein Wirtschaftswachstum zwischen zwei und drei Prozent erzielen, das damit höher ist als jenes aller anderen Staaten der Euro-Zone. Islands Staatsanleihen, die inzwischen wieder gehandelt werden, werden mit BBB+ bewertet und kosten den Fiskus um die fünf Prozent pro Jahr, weit weniger also als die Zinsen, die jedes Krisenland der Euro-Zone zahlen muss.

Die moderne Island-Saga lehrt dreierlei: Ein Land mit eigener Währung hilft sich immer selbst; es ist weder auf fremde Unterstützung angewiesen, noch muss es fürchten, seine Staatlichkeit zu verlieren und zum finanziellen Protektorat seiner Helfer abzusinken, seien es nun EU oder IWF. Ein Land mit eigener Währung kann immer den Staatsbankkrott vermeiden und durch die externe Währungsabwertung ersetzen (was innerhalb der Euro-Zone unmöglich ist). Diese stellt dann die verlorene Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaft und die Kreditfähigkeit des Staates wieder her. Das Land bleibt damit unabhängiger und gleichberechtigter Partner der Weltwirtschaftsfamilie; es gewinnt sein > in der globalen Finanzwelt wieder zurück. So geschah es mit allen Abwertungsländern seit den Tagen der Phönizier.

Bleibt abschließend zu fragen: Warum gehen EU und Europapolitik nicht diesen historischen und letztlich immer erfolgreichen Weg der Lösung der europäischen Währungskrise? Weshalb wird die Krise des Euro zum Mittel der Machterweiterung der EU und ihrer Organe missbraucht sowie zur Einschränkung (wenn nicht gar Abschaffung) von Rechtstaat und Demokratie in den (noch) souveränen Staaten Europas genutzt? Wem nutzt die Euro-Rettung, und wer verdient wie viel an ihr? Wie ehrlich sind die Argumente eines George Soros, der den Deutschen vorhält, zu wenig für Europa zu tun und noch immer nicht genügend Geld auf dem Altar des alten Kontinents verbrannt zu haben? Meint dieser Meisterspekulant Europas Krisenländer oder seine eigenen Konten?

Deutschland hat mit der Preisgabe seiner harten, stabilen D-Mark über Nacht alle mit einer solchen Währung verbundenen Vorteile verloren: den Zins- und den Wachstumsvorsprung der eigenen Volkswirtschaft vor denen der Nachbarn (mit Einführung der Euro-Zeit verwandelte sich Europas ehemalige Konjunkturlokomotive in den Wagen mit dem roten Schlusslicht), den Aufwertungsgewinn für die eigene Bevölkerung und Volkswirtschaft (Karl Schiller nannte ihn ein permanente Sozialdividende), der die Kosten- und Wettberwerbssituation der vom Import teurer Rohstoff-, Energie- und Vorprodukte abhängigen deutschen Industrie nachhaltig verbesserte), sowie die magnetische Anziehungskraft des Standortes Deutschland für Auslandskapital und –beteiligungen.

Deshalb: Gebt unsere D-Mark zurück!

Quelle: Prof. Dr. Wilhelm Hankel

Wer hat das letzte Wort in Euro-Fragen?

STREIT ÜBER RETTUNGSPOLITIK

Wer hat das letzte Wort in Euro-Fragen?

Muss das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Euro-Rettungsschirm ESM abwarten, bevor es sein Urteil fällt? Ja, meinen Euro-Kritiker. Doch so einfach ist die Sache nicht.
[…]
Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hatte allerdings bereits in der mündlichen Verhandlung angedeutet, dass über mehr als die in Eilverfahren übliche reine Abwägung der Folgen einer einstweiligen Anordnung entschieden werde. Wegen der internationalen Bedeutung des Urteils könnte womöglich ein „Zwischenverfahren mit vertiefter summarischer Prüfung“ klären, ob der Euro-Rettungsschirm ESM und der Fiskalpakt verfassungskonform sind, hatte Voßkuhle gesagt. Solch eine Entscheidung ist eigentlich dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.

Handelsblatt – 14.08.2012, 07:22 – Kommentare

Affront gegen das Verfassungsgericht: Altkanzler Helmut Schmidt

Affront gegen das Verfassungsgericht: Altkanzler Helmut Schmidt

Helmut Schmidt bei der 60 Jahresfeier der Atlantikbrücke. Bundespräsident Gauck bei seinem Antrittsbesuch in Brüssel, beides Vollblutdemokraten mit der höchsten Achtung vor der Demokratie, könnte man meinen. Sehen Sie sich das Video an und bilden Sie sich Ihre eigene Meinung.

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Prof. Andreas Voßkuhle im Focus-Interview

Prof. Andreas Voßkuhle im Focus-Interview

Die Schuldenkrise lässt sich nur dann lösen, wenn Europa politisch zusammenwächst, darin sind sich viele Politiker einig. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Vosskuhle, warnt aber: Deutschland brauche dann eine neue Verfassung….

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Rahmenbedingungen für Volksentscheide in Deutschland

Rahmenbedingungen für Volksentscheide in der Bundesrepublik Deutschland
allgemein als Teil einer
Volksabstimmung
obligatorischer
Volksentscheid
Gebiets-
körperschaft
geregelt in vorangehende Stufen Abstimmungsquorum
bei einfachen Gesetzen
Abstimmungsquorum
bei Verfassungsänderungen
wird ausgelöst durch Abstimmungsquorum
Baden-Württemberg Baden-Württemberg Art. 59 und 60 der Landesverfassung;
§§ 2–24 des Volksabstimmungsgesetzes
Antrag auf ein Volksbegehren,
Volksbegehren
33 % der
Wahlberechtigten müssen
zustimmen
50 % der
Wahlberechtigten müssen
zustimmen
kein obligatorischer Volksentscheid
Bayern Bayern Art. 71, 72 und 74 der Landesverfassung;
Art. 75–88 des Landeswahlgesetzes
Antrag auf ein Volksbegehren,
Volksbegehren
kein Quorum 25 % der
Wahlberechtigten müssen
zustimmen
Verfassungsänderung kein Quorum
→ Hauptartikel: Volksgesetzgebung in Bayern
Berlin Berlin Art. 59, 62, 63 und 100 der Landesverfassung;
§§ 29–40 des Abstimmungsgesetzes
Antrag auf ein Volksbegehren,
Volksbegehren
25 % der
Wahlberechtigten müssen
zustimmen
50 % der
Wahlberechtigten müssen
zustimmen sowie
eine 2/3-Mehrheit
der Abstimmenden
Änderung der Artikel 62 und 63 der Landesverfassung 50 % der
Wahlberechtigten müssen
zustimmen sowie
eine 2/3-Mehrheit
der Abstimmenden
→ Hauptartikel: Volksgesetzgebung in Berlin
Brandenburg Brandenburg Art. 22 und 115 der Landesverfassung;
§§ 26–55 des Volksabstimmungsgesetzes
Volksinitiative,
Volksbegehren
25 % der
Wahlberechtigten müssen
zustimmen
50 % der
Wahlberechtigten müssen
zustimmen sowie
eine 2/3-Mehrheit
der Abstimmenden
Annahme einer
neuen Verfassung;
Antrag auf Wahl einer
verfassungsgebenden Versammlung
kein Quorum;
2/3 der Abstimmenden
+ 50 % der Wahlberechtigten
Bremen Bremen Art. 70, 71 und 125 der Landesverfassung;
§§ 1–7 des Gesetzes über das Verfahren beim Volksentscheid
Antrag auf ein Volksbegehren,
Volksbegehren
20 % der
Wahlberechtigten müssen
zustimmen
50 % der
Wahlberechtigten müssen
zustimmen
Änderung der Artikel 75, 143, 144, 145(1) oder 147 der Landesverfassung[4] kein Quorum
Hamburg Hamburg Art. 48 und Art. 50 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg;
§§ 18–25 des Volksabstimmungsgesetzes
Volksinitiative,
Volksbegehren
kein Quorum (20 %)[5] kein Quorum + 2/3-Mehrheit der Abstimmenden[6] kein obligatorischer Volksentscheid
→ Hauptartikel: Volksgesetzgebung in Hamburg
Hessen Hessen Art. 123–124 der Landesverfassung;
§§ 16–25 des Volksbegehrensgesetzes
Antrag auf ein Volksbegehren,
Volksbegehren
kein Quorum nicht möglich Verfassungsänderung kein Quorum
Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern Art. 60 der Landesverfassung;
§§ 18–25 des VaG;
§§ 9–18 der Durchführungsverordnung
Volksinitiative,
Volksbegehren
33 % der
Wahlberechtigten müssen
zustimmen
50 % der
Wahlberechtigten müssen
zustimmen sowie
eine 2/3-Mehrheit
der Abstimmenden
kein obligatorischer Volksentscheid
Niedersachsen Niedersachsen Art. 49 der Landesverfassung;
§§ 24–35 des Volksabstimmungsgesetzes
Antrag auf ein Volksbegehren,
Volksbegehren
25 % der
Wahlberechtigten müssen
zustimmen
50 % der
Wahlberechtigten müssen
zustimmen
kein obligatorischer Volksentscheid
Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen Art. 2, 68 und 69 der Landesverfassung;
§§ 22–29 des VIVBVEG;
§§ 9–14 der Durchführungsverordnung VIVBVEG
Antrag auf ein Volksbegehren,
Volksbegehren
15 % der
Wahlberechtigten müssen
zustimmen
50 % der
Wahlberechtigten müssen
sich beteiligen sowie
eine 2/3-Mehrheit
der Abstimmenden zustimmen
kein obligatorischer Volksentscheid
Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz Art. 107–109 der Landesverfassung;
§§ 77–84 des Landeswahlgesetzes;
§§ 84–87 der Landeswahlordnung
Antrag auf ein Volksbegehren,
(Volksinitiative),[7]
Volksbegehren
25 % der
Wahlberechtigten müssen
sich beteiligen
50 % der
Wahlberechtigten müssen
zustimmen
kein obligatorischer Volksentscheid
Saarland Saarland Art. 61, 99 und 100 der Landesverfassung;
§§ 14–21 des Volksabstimmungsgesetzes;
§§ 8–11 der Volksabstimmungsordnung
Antrag auf ein Volksbegehren,
Volksbegehren
50 % der
Wahlberechtigten müssen
zustimmen
nicht möglich kein obligatorischer Volksentscheid
Sachsen Sachsen Art. 70, 72–74 der Landesverfassung;
§§ 26–50 des VVVG
Volksantrag,
Volksbegehren
kein Quorum 50 % der
Wahlberechtigten müssen
zustimmen
kein obligatorischer Volksentscheid
Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt Art. 81 der Landesverfassung;
§§ 20–29 des Volksabstimmungsgesetzes
Antrag auf ein Volksbegehren,
(Volksinitiative),[7]
Volksbegehren
25 % der
Wahlberechtigten müssen
zustimmen
50 % der
Wahlberechtigten müssen
zustimmen sowie
eine 2/3-Mehrheit
der Abstimmenden
kein obligatorischer Volksentscheid
Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein Art. 42 der Landesverfassung;
§§ 20–27 des Volksabstimmungsgesetzes
Volksinitiative,
Volksbegehren
25 % der
Wahlberechtigten müssen
zustimmen
50 % der
Wahlberechtigten müssen
zustimmen sowie
eine 2/3-Mehrheit
der Abstimmenden
kein obligatorischer Volksentscheid
Thüringen Thüringen Art. 81 und 82 der Landesverfassung;
§§ 19–27 des Gesetzes über Verfahren beim Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid
Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens,
Volksbegehren
25 % der
Wahlberechtigten müssen
zustimmen
40 % der
Wahlberechtigten müssen
zustimmen
kein obligatorischer Volksentscheid
Deutschland Bundesrepublik Deutschland Art. 29 Abs. 2 und 3 sowie
Art. 146 GG;
§§ 1–17 des Gesetzes über das Verfahren bei Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung nach Art. 29 Abs. 6 GG;
§§ 1–45 der Neugliederungsdurchführungsverordnung
nicht möglich nicht möglich Neugliederung des Bundesgebietes;[8]
Annahme einer Verfassung
kein Quorum;[9]
kein Quorum

Quelle & weitere Infos

Urteilsverkündung zu Klagen gegen den Euro-Rettungsschirm durch das BVerfG

Urteilsverkündung zu Klagen gegen den Euro-Rettungsschirm durch das BVerfG

Die Klage wurde abgewiesen. Der Vorsitzende Voßkuhle kommt ganz schön in’s Schwitzen. (Ob das am schlechten Gewissen liegt??)

youtube – [13:17 Min]