Gegenüber der Mai-Steuerschätzung ergeben sich für die Jahre 2013 bis 2017 für den öffentlichen Gesamthaushalt (Bund, Länder, Gemeinden und EU) Steuermehreinnahmen in Höhe von insgesamt +14,0 Mrd. Euro. Auf die Gemeinden entfallen davon Mehreinnahmen von +5,1 Mrd. Euro. Vor dem Hintergrund weiter steigender Sozialausgaben und einem immensen Investitionsstau sind die Städte und Gemeinden dringend auf diese Steuereinnahmen angewiesen.
I Grundlagen der Steuerschätzung
Wirtschaftsentwicklung
Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion der Bundesregierung zugrunde gelegt. Für das nominale Bruttoinlandsprodukt (BIP) wurden folgende von der Bundesregierung erwarteten Veränderungsraten angesetzt:
Für das Jahr 2013 wurde die Wachstumsprognose gegenüber der Frühjahrsprojektion von +2,2 Prozent auf +2,6 Prozent nach oben korrigiert.
Für das Jahr 2014 wurde – wie schon in der Frühjahrsprojektion – ein Wachstum von +3,3 Prozent unterstellt.
Für die Folgejahre 2015 bis 2018 wurde von einem Anstieg des BIP um jeweils +3,0 Prozent ausgegangen.
Der Anstieg der für die Steuerschätzung besonders relevanten Bruttolöhne und -gehälter wurde im Rahmen der Herbstprojektion gegenüber der Frühjahrsprojektion nur wenig verändert.
Für das Jahr 2013 wird von einer um 0,2 Prozentpunkte geringeren Zunahme der Lohnsumme (+3,1 Prozent) ausgegangen. Hingegen fällt der Anstieg in den weiteren Schätzjahren jeweils um 0,1 Prozentpunkte höher aus. Für das Jahr 2014 wird erwartet, dass die Zunahme der Unternehmens- und Vermögenseinkommen voraussichtlich marginal geringer ausfällt als noch im Mai 2013 erwartet.
Steuerrechtsänderungen
Für die Jahre 2013 bis 2017 wurden gegenüber der Mai-Steuerschätzung die finanziellen Auswirkungen der nachstehenden Änderungen des geltenden Rechts einbezogen:
- Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz) vom 26. Juni 2013
- Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 vom 15. Juli 2013
- Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Bundeshaushaltsordnung vom 15. Juli 2013; Verringerung der Beiträge gemäß § 1 Satz 5 Finanzausgleichsgesetz (FAG) für die Jahre 2014 und 2015 ff.; Verringerung der Hartz IV-Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen ab 2014
- Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe“ und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz) vom 15. Juli 2013: Erhöhung der Beträge nach § 1 Satz 5 FAG für die Jahre 2014 bis 2019
- Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags vom 15. Juli 2013; Artikel 5: Schaffung von § 12a FAG für die Ausgleichsjahre 2011 und 2012; geringfügige Auswirkung auf die Höhe der Bundesergänzungszuweisungen
- Zweite Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung vom 24. Juli 2013.
II Aufkommensentwicklung im öffentlichen Gesamthaushalt
Gegenüber der Steuerschätzung vom Mai 2013 werden die Steuereinnahmenim öffentlichen Gesamthaushalt (Bund, Länder, Gemeinden und EU) im Jahr 2013 insgesamt um +5,3 Mrd. Euro höher ausfallen. Davon entfallen auf den Bund +1,3 Mrd. Euro, die Länder +2,4 Mrd. Euro und die Gemeinden +1,1 Mrd. Euro.
Für das Jahr 2014 ergeben sich Steuermehreinnahmen im öffentlichen Gesamthaushalt gegenüber der Steuerschätzung vom Mai 2013 von +1,9 Mrd. Euro. Der Bund verzeichnet Steuermehreinnahmen von +0,3 Mrd. Euro und die Länder von +0,8 Mrd. Euro. Für die Gemeinden ergibt sich ein Plus von +1,0 Mrd. Euro.
In den Jahren 2015 bis 2017 wird gegenüber der Mai-Steuerschätzung mit Mehreinnahmen im öffentlichen Gesamthaushalt von insgesamt +6,8 Mrd. Euro gerechnet. Beim Bund kommt es in diesen drei Jahren lediglich zu Verschiebungen bei den Steuereinnahmen (2015: -0,2 Mrd. Euro, 2016: +0,3 Mrd. Euro, 2017: -0,1 Mrd. Euro). Die Länder profitieren von Mehreinnahmen von insgesamt +2,2 Mrd. Euro. Die Gemeinden verzeichnen in den drei Jahren gegenüber der Steuerschätzung vom Mai 2013 Mehreinnahmen in Höhe von jeweils +1,0 Mrd. Euro.
Das Jahr 2018 wurde erstmals in die Schätzung einbezogen.
Einen Überblick über die Abweichungen der aktuellen Steuerschätzung und deren Ursachen gegenüber den Ergebnissen der Steuerschätzung vom Mai 2013 für die Jahre 2013 und 2014 gibt die Tabelle 1.
Tabelle 1: Abweichungen der Steuerschätzung November 2013 (Beträge in Mrd. Euro)
s. Link
Tabelle 2 gibt einen Überblick über die voraussichtliche Aufkommensentwicklung im öffentlichen Gesamthaushalt in den Jahren 2013 bis 2018.
Tabelle 2: Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden
s. Link
III Aufkommensentwicklung bei den Städten und Gemeinden
Für das Jahr 2013 wird erwartet, dass die Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden gegenüber 2012 um +4,9 Prozent bzw. +3,9 Mrd. Euro zulegen. Damit erhöht sich das gemeindliche Steueraufkommen im laufenden Jahr auf insgesamt 85,0 Mrd. Euro (siehe Tabelle 2).
Auch für das Jahr 2014 wird von einem – wenn auch geringeren – Zuwachs bei den gemeindlichen Steuereinnahmen ausgegangen. Die Steuereinnahmensteigen um +3,7 Prozent bzw. +3,2 Mrd. Euro auf 88,2 Mrd. Euro (siehe Tabelle 2).
In den Jahren 2015 bis 2018 wird jeweils ein weiterer Anstieg der gemeindlichen Steuereinnahmen zwischen +3,5 und +3,7 Prozent p. a. prognostiziert. Dabei sollen die Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden im Jahr 2018 ein Niveau von 101,6 Mrd. Euro erreichen (siehe Tabelle 2).
Gewerbesteuer
Auch im Jahr 2013 entwickeln sich die Gewerbesteuereinnahmen weiter positiv. Es wird mit einem Anstieg netto um +3,7 Prozent bzw. +1,3 Mrd. Euro auf 36,5 Mrd. Euro gerechnet. Damit überschreiten die Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2013 nochmals deutlich das hohe Niveau des Jahres 2012. Gegenüber der Mai-Steuerschätzung 2013 ergeben sich Schätzabweichungen nach oben in Höhe von +503 Mio. Euro.
Für das Jahr 2014 rechnen die Steuerschätzer ebenfalls mit einem weiteren Anstieg der Gewerbesteuer netto. Die prognostizierte Zuwachsrate liegt bei +3,3 Prozent bzw. +1,2 Mrd. Euro auf 37,7 Mrd. Euro. Gegenüber der Mai-Steuerschätzung ergeben sich auch hier mit +499 Mio. Euro deutliche Abweichungen nach oben.
Für die Jahre 2015 bis 2018 bewegen sich die prognostizierten Zuwachsraten zwischen +2,9 und +3,3 Prozent p. a. (jeweils netto). Das Gewerbesteueraufkommen wird damit Ende 2018 ein Niveau in Höhe von netto 42,6 Mrd. Euro erreicht haben.
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Für 2013 sehen die Steuerschätzer das Ergebnis beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer bei 31,0 Mrd. Euro und damit um +323 Mio. Euro über dem im Mai 2013 prognostizierten Wert. Das bedeutet einen nochmals deutlichen Zuwachs gegenüber 2012 um +7,0 Prozent bzw. +2,0 Mrd. Euro.
Im Jahr 2014 wird von einem weiteren Anstieg um +5,2 Prozent bzw. +1,6 Mrd. Euro auf 32,6 Mrd. Euro ausgegangen. Auch hier liegt das Ergebnis über den Erwartungen der Steuerschätzer vom Mai 2013; und zwar um +202 Mio. Euro.
Auch für die Jahre 2015 bis 2018 werden weiterhin hohe Zuwächse von durchschnittlich 5,0 Prozent p. a. erwartet. Bis zum Jahr 2018 sollen sich die Einnahmen der Gemeinden aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer auf 39,7 Mrd. Euro erhöhen.
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Das Umsatzsteueraufkommen zeigt sich auch in den nächsten Jahren insgesamt stabil. Für das Jahr 2013 wird allerdings lediglich eine Steigerung von +1,4 Prozent bzw. +56 Mio. Euro prognostiziert. Das erwartete Aufkommen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer liegt damit bei 3,9 Mrd. Euro. Für das Jahr 2014 wird von einer Steigerungsrate von +3,6 Prozent bzw. einem Zuwachs um +141 Mio. Euro ausgegangen, so dass der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer im Jahr 2014 die 4-Mrd.-Euro-Grenze überschreiten wird. Für beide Jahre wurden die Ergebnisse gegenüber der letzten Steuerschätzung im Mai 2013 um -15 bzw. -6 Mio. Euro nach unten korrigiert.
In den Jahren 2015 bis 2018 liegen die erwarteten Steigerungsraten durchschnittlich bei ca. 3,0 Prozent p. a. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer soll bis zum Jahr 2018 auf 4,6 Mrd. Euro anwachsen.
Grundsteuer B
Die Prognosen für die Grundsteuer B wurden gegenüber der Mai-Steuerschätzung nach oben korrigiert: Für 2013 wird nunmehr ein Anstieg der Grundsteuer B von +3,9 Prozent bzw. +458 Mio. Euro auf 12,1 Mrd. Euro prognostiziert. Im Jahr 2014 fällt der erwartete Zuwachs mit +1,8 Prozent bzw. +215 Mio. Euro deutlich geringer aus.
Ab dem Jahr 2015 kommen dann die in der Vergangenheit zu beobachtenden allgemeinen Steigerungsraten wieder zum Ansatz; es wird von einem jährlichen Aufkommenszuwachs von +1,7 Prozent ausgegangen. Für 2018 wird ein Aufkommen aus der Grundsteuer B von 13,2 Mrd. Euro erwartet.
IV Weitere Informationen
Detaillierte Informationen zur Aufkommensentwicklung der einzelnen Steuerarten in den Gemeinden insgesamt sowie getrennt nach west- und ostdeutschen Ländern enthält die Anlage 1. Außerdem haben wir die Abweichung des Ergebnisses der Steuerschätzung November 2013 vom Ergebnis der Steuerschätzung Mai 2013 für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 bei den einzelnen gemeindlichen Steuerarten dargestellt (Anlage 2 und 3).
Berlin, November 2013